

Die Krankenkassen haben die Fehler, die zur Kürzung und zum Totalausfall des Abrechnungsbetrags führen können, in Prüfkatalogen zusammengefasst. azh Rezept-Check beachtet davon die häufigsten Fehler gemäß Heilmittelrichtlinie, die bei der Abrechnung auftreten können:
- Ausstellungsdatum fehlt
- Frequenzempfehlung fehlt
- Verordnungsmenge pro Verordnung gemäß HMR überschritten
- Diagnose-Textfeld ausgefüllt (keine inhaltliche Textprüfung)
- Behandlungsdaten fehlen
- Versichertenunterschriften fehlen
- Leistungen nicht verordnet
- Hausbesuch nicht verordnet
- Zu später Behandlungsbeginn
- Behandlungsunterbrechung ohne Begründung
- Unzulässige Kombinationen Heilmittelart
- Logopädie-Erstbefund als alleinige Leistung
- Verordnungsart fehlt
- Verordnungsarten Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls angekreuzt (keine Prüfung für Verordnungen der AOK Baden-Württemberg)
- Isolierte Verordnung eines ergänzenden Heilmittels
- Indikationsschlüssel fehlt oder ist ungültig
- Gesonderte medizinische Begründung fehlt bei Verordnung außerhalb des Regelfalls
- Stempel oder Unterschrift des Leistungserbringers fehlt
- Stempel oder Unterschrift des Arztes fehlt
- Indikationsschlüssel passt nicht zur Verordnungsart
- Indikationsschlüssel passt nicht zu verordneter Leistung
- Altersüberschreitung bei ZNS-KG für Kinder
Somit sind Sie rundum geschützt.
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Das Wichtigste zu azh Rezept-Check

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