
Abrechnung von Hilfsmitteln gegenüber der Barmer GEK
Die Barmer GEK kündigt an, dass die Rechnungsprüfung ab Anfang 2012 intensiviert wird. Das heißt, Abrechnungen werden in Bezug auf verschiedene Kriterien verstärkt geprüft und bei Übermittlung von fehlerhaften Daten konsequent gekürzt.
Insbesondere geht es dabei um die Verträge: Reha-Technik, Medizintechnik 1, Orthopädietechnik 1 und Schuhe.
Die Kasse macht auf folgende Fehler aufmerksam, die bei einer Analyse von Abrechnungen aufgefallen sind und künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Rechnungskürzungen führen können:
- Abrechnung von Festbeträgen der PG 08 und PG 17: nur noch über Vertragspartner möglich, die dem Vertrag „Orthopädietechnik 1“ beigetreten sind.
- IK von Hauptbetrieben und Filialen: IK-Nummern, die nicht laut Teilnehmerliste zum Vertrag gemeldet sind, werden künftig zurückgewiesen.
- Abrechnung unter falschen Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS): es sind stets die LEGS aus den aktuellen Verträgen zu verwenden und nicht z.B. die aus bereits gekündigten Landesvereinbarungen. Insbesondere betroffen sind Abrechnungen der PG 08 und PG 17: hier muss der LEGS des jeweiligen Barmer GEK-Vertrages verwendet werden und nicht der vom GKV-Spitzenverband festgelegte.
- Abrechnung von fehlerhaften Abrechnungspositionsnummer/ Produktbesonderheit/ Kennzeichen Hilfsmittel: es ist immer zwingend auf die vertraglichen Regelungen zu achten.
Ein entsprechendes Schreiben der Barmer GEK finden Sie unter www.azh.de im Downloadbereich (klicken Sie hier).
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