
Genehmigungsverfahren aktuell
Eine aktuelle Übersicht zum Genehmigungsverfahren können Sie hier downloaden.
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls müssen grundsätzlich dem Kostenträger zur Genehmigung vorgelegt werden. Es sei denn, es liegt ein ausdrücklicher Genehmigungsverzicht der Kasse vor.
Übersicht: Aktuelle Übersicht zum Genehmigungsverfahren
Ist die von Ihnen gesuchte Kasse nicht in der Liste aufgeführt, wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn direkt an die zuständige Geschäftsstelle der Krankenkasse.
Angaben ohne Gewähr.
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