Genehmigungsverfahren aktuell

Eine aktuelle Übersicht zum Genehmigungsverfahren können Sie hier downloaden.

Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls müssen grundsätzlich dem Kostenträger zur Genehmigung vorgelegt werden. Es sei denn, es liegt ein ausdrücklicher Genehmigungsverzicht der Kasse vor. 

Übersicht: Aktuelle Übersicht zum Genehmigungsverfahren

Ist die von Ihnen gesuchte Kasse nicht in der Liste aufgeführt, wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn direkt an die zuständige Geschäftsstelle der Krankenkasse.

Angaben ohne Gewähr.


 

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