Im Zuge der Überarbeitung der Rahmenvereinbarung wurde das Muster 56 durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angepasst. Das neue Verordnungsformular (Muster 56) für Rehabilitationssport und Funktionstraining ist ab dem 1. Januar 2023 gültig.
Die Anpassungen standen unter anderem auch mit den gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zusammen.
Unser Kundenservice hat alle wichtigen Neuerungen für NOVENTI-AbrechnungskundInnen aufgeschlüsselt und notwendigen Informationen für Sie detailliert dokumentiert.
Die Einführung des neues Formulars erfolgt zum 01. Januar 2023
Alte Formulare Muster 56 dürfen dann nicht mehr verwendet werden.
Bis 31. Dezember 2022 ausgestellte Verordnungen behalten für den Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ihre Gültigkeit.
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