Die bisherigen 3 Pflegestufen wurden durch 5 Pflegegrade ersetzt. Die Änderung ist für Leistungen ab dem 01.01.2017 wirksam. Pflegebedürftige, die bereits Leistungen der Pflegekasse beziehen, werden laut Gesetz automatisch in das neue System übergeleitet.
Selbstverständlich haben wir die erforderlichen Vorkehrungen für Sie getroffen, damit die neuen Regelungen in Ihrer Abrechnung berücksichtigt werden können. Wir bitten Sie dennoch um Ihre Unterstützung, damit Irritationen vermieden und eine reibungslose Abrechnung gewährleistet werden kann:
Das Gesetz sieht für die Überleitung folgende Grundregeln vor:
Alle betroffenen Pflegebedürftigen sollten inzwischen schriftlich von ihrer zuständigen Pflegekasse über ihren Pflegegrad informiert worden sein.