Gesetzlich versicherte Patienten können Zuzahlungsbefreiungen erhalten.
Bei der Abrechnung der Rezepte müssen Heilmittelerbringer wie Krankengymnasten resp. Physiotherapeuten die Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) einhalten. Gesetzlich versicherte Patienten können Zuzahlungsbefreiungen erhalten. Bei der Abrechnung der Rezepte müssen Heilmittelerbringer wie Krankengymnasten resp. Gesetzlich versicherte Patienten können Zuzahlungsbefreiungen erhalten.
Bei der Abrechnung der Rezepte müssen Heilmittelerbringer wie Krankengymnasten resp. Physiotherapeuten die Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) einhalten. Gesetzlich versicherte Patienten können Zuzahlungsbefreiungen erhalten. Bei der Abrechnung der Rezepte müssen Heilmittelerbringer wie Krankengymnasten resp. Gesetzlich versicherte Patienten können Zuzahlungsbefreiungen erhalten. Bei der Abrechnung der Reze
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Bundeseinheitliche Höchstpreise für HEILMITTEL ab 1.Juli 2019 ("Vergütungsvereinbarung")
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 11. Mai 2019 in Kraft getreten. Deshalb gilt ab 1. Juli 2019 je Berufsgruppe nur noch ein bundeseinheitlicher Vertrag, welcher für jedes Bundesland und jede Kassenart den jeweils höchste Preis, der für die jeweilige Leistungsposition/Gebührenpositionsnummer in einer Region des Bundesgebietes vereinbart worden ist, ansetzt (Höchstpreis).
Aktualisierungen Ihrer Positions-/Zuzahlungstabellen erfolgen dann im zweiten Schritt. Wenn Sie NOVENTI azh Kunde sind, finden Sie die Neuerungen in Ihrem Onlinecenter.
Die häufigsten Fragen mit Antworten zur Höchstpreisvereinbarung seit 01.07.2019 finden Sie hier!
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Nachdem die Zuzahlungspflicht nur für Erwachsene gilt, müssen Kinder und Jugendliche keine Zuzahlungen leisten. Somit müssen und können Patienten vor Vollendung des 18. Lebensjahres keine Zuzahlungsbefreiungen erhalten. Auf der Heilmittelverordnung ist „Gebühr frei“ anzukreuzen – in der Regel kommt es bei fehlender Angabe, bei minderjährigen Patienten zu keinen Absetzungen der GKV.
Wenn die Heilmittel aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung erforderlich sind, müssen Schwangere keine Zuzahlung leisten. Hier ist wichtig, dass der Arzt auf der Verordnung „Gebühr frei“ ankreuzt und ggf. den Vermerk „Schwangerschaft besteht“ anbringt.
je bis zum Ende eines Kalenderjahres. Nicht selten erstrecken sich Physiotherapiebehandlungen jedoch über ein Jahresende hinaus. Somit kann sich der Status eines Patienten über den Jahreswechsel ändern. Eine mögliche Konsequenz für die Heilmittelerbringer: Schwierigkeiten rund um die GKV-Abrechnungen.
Wir haben deshalb Empfehlungen zusammengestellt, mit welchen sich diesen vorbeugen lässt: Ab dem 1. Januar sollten Physiotherapeuten solange die Zuzahlung kassieren, bis der Patient eine neue Befreiung vorlegt. Eine Erstattung zu viel bezahlter Zuzahlungen kann der Patient bei seiner Krankenkasse anfordern.
Ändert sich der Zuzahlungsstatus des Patienten zum Jahreswechsel von „frei“ auf „pflichtig“, so ist folgendes zu beachten: für die 10,00 € Pauschale pro Verordnung ist der Behandlungsbeginn ausschlaggebend; für die 10%ige Zuzahlung das einzelne Behandlungsdatum. Verweigert ein Patient die Zahlung, sollte dies auf der Rückseite des Rezepts vermerkt und bei der Einreichung eine Kopie der schriftlichen Zahlungsaufforderung beigelegt werden.
Damit die Höhe der geleisteten Zuzahlung bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, dass der Therapeut auf der Heilmittelverordnung im Feld „Gesamt-Zuzahlung“ den tatsächlich gezahlten Betrag angibt. Bei zuzahlungsfreier Abrechnung sind in dem Feld Nullen einzutragen.
Aktualisierungen Ihrer Positions-/Zuzahlungstabellen erfolgen dann im zweiten Schritt. Wenn Sie NOVENTI azh Kunde sind, finden Sie die Neuerungen in Ihrem Onlinecenter.
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Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.
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