Folgende Themen sind von den aktuellen Änderungen betroffen:
Übergangsregelung: Praxen, die sich bereits vor dem 01.08.2018 im Neu- oder Umbau befunden haben und für die bis zum 31.12.2019 ein Zulassungsantrag gestellt wird, sollen auf Antrag nach den Raumanforderungen der bis zum 31.07.2018 geltenden Zulassungsempfehlungen bewertet werden
Die ausführliche Zulassungsempfehlung des GKV-Spitzenverbands finden Sie hier.
Sind Sie betroffen? Informieren Sie sich bei Ihrem Berufsverband.