Live-Webinar: Alles was Sie für Ihre künftige Abrechnung mit der LBNR wissen müssen

Achtung Pflege- und Betreuungsdienste!

Die lebenslange Beschäftigtennummer (#LBNR) wird für die Abrechnung von Leistungen der ambulanten Pflege oder Betreuung ab Januar 2023 zur Voraussetzung.
Das bedeutet: ohne LBNR, keine Leistungsabrechnung in der ambulanten Pflege. 

Das Ziel des Ganzen ist die Abschaffung von handschriftlich abgezeichneten Leistungsnachweisen & Kürzellisten und hin zur digitalen Datenerfassung, in der alle benötigten Daten automatisch erfasst werden.

In unserem kostenlosen Live-Webinar erfahren Sie:

  • Was müssen Sie als InhaberIn eines Pflegedienstes, Pflegedienstleister, oder als selbstständige Pflegekraft nach § 77 SGB XI noch dringend erledigen?
  • Wie können Sie durch die digitale Datenerfassung Zeit sparen?
  • Was ist zu beachten bei Papierleistungsnachweisen?
  • Wie können Sie zukünftig papierlos arbeiten?

Diese und weitere relevante Informationen erhalten Sie in unserem kostenlosen Live-Webinar. Hier haben Sie die Möglichkeit während des gesamten Webinars Ihre Fragen direkt an unsere Experten zu richten.  

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In Kürze finden Sie hier neue Webinar-Termine. Oder schreiben Sie uns eine Mail an hilfsmittel@noventi.de


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