Achtung Pflege- und Betreuungsdienste!
Die lebenslange Beschäftigtennummer (#LBNR) wird für die Abrechnung von Leistungen der ambulanten Pflege oder Betreuung ab Januar 2023 zur Voraussetzung.
Das bedeutet: ohne LBNR, keine Leistungsabrechnung in der ambulanten Pflege.
Das Ziel des Ganzen ist die Abschaffung von handschriftlich abgezeichneten Leistungsnachweisen & Kürzellisten und hin zur digitalen Datenerfassung, in der alle benötigten Daten automatisch erfasst werden.
In unserem kostenlosen Live-Webinar erfahren Sie:
Diese und weitere relevante Informationen erhalten Sie in unserem kostenlosen Live-Webinar. Hier haben Sie die Möglichkeit während des gesamten Webinars Ihre Fragen direkt an unsere Experten zu richten.
In Kürze finden Sie hier neue Webinar-Termine. Oder schreiben Sie uns eine Mail an hilfsmittel@noventi.de
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