Achtung Pflege- und Betreuungsdienste!
Die lebenslange Beschäftigtennummer (#LBNR) wird für die Abrechnung von Leistungen der ambulanten Pflege oder Betreuung ab Januar 2023 zur Voraussetzung.
Das bedeutet: ohne LBNR, keine Leistungsabrechnung in der ambulanten Pflege.
Das Ziel des Ganzen ist die Abschaffung von handschriftlich abgezeichneten Leistungsnachweisen & Kürzellisten und hin zur digitalen Datenerfassung, in der alle benötigten Daten automatisch erfasst werden.
In unserem kostenfreien Live-Webinar erfahren Sie:
Diese und weitere relevante Informationen erhalten Sie in unserem kostenfreien Live-Webinar. Hier haben Sie die Möglichkeit während des gesamten Webinars Ihre Fragen direkt an unsere Expertinnen und Experten zu richten.
Weitere Termine für das Webinar "Alles was Sie für Ihre künftige Abrechnung mit der LBNR wissen müssen" sind in Planung. Schauen Sie gern in den nächsten Tagen hier auf unsere Website.
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