Elektronischen Gesundheitsberuferegister - eGBR

Um personenbezogenen Daten zu schützen, ist eine Registrierung beim eGBR Voraussetzung. Um dies zu gewährleisten, sind zwei Identifikationsausweise, der elektronische Praxisausweis oder Institutionsausweis (SMC-B) sowie der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) notwendig.

Für die Ausgabe des eHBA ist die Überprüfung der Berufserlaubnis sowie die sichere Identifizierung der antragstellenden Person erforderlich. Das eGBR arbeitet dafür mit mehr als 1.500 bestätigenden Stellen zusammen: Ämter, Behörden und Organisationen, die die Berufserlaubnis der Leistungserbringenden bestätigen dürfen. 

Als erstes Bundesland startete Nordrhein-Westfalen den Pilotbetrieb zur Ausgabe elektronischer Heilberufeausweise (eHBA) und im Laufe des Aprils 2022 kommen noch weitere 5 Bundesländer  - Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. 

Ab sofort können Beschäftigte aus den Berufsfeldern Pflege, Geburtshilfe und Physiotherapie den elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Nach Abschluss der 3-monatigen Pilotphase (während dieser der eGBR keine Gebühren erhebt) soll der Echtbetrieb starten. 

 

Beim eGBR registrieren und Ihre Vorgangsnummer beantragen:

  • Anmeldung im NRW Serviceportal

  • Antragsformular ausfüllen 

  • Berufserlaubnisurkunde in digitaler Form hochladen 

  • Vertrauensdienstanbieter wählen – Wir empfehlen „D-Trust“  

  • Antrag online versenden 

  • Zahlung der Verwaltungsgebühr (Im Rahmen des Pilotbetriebs erhebt das eGBR keine Gebühren:
    - Giropay
    - Kreditkarte
    - Überweisung (evtl. längere Wartezeiten)

 

Sobald die Verwaltungsgebühr bei dem eGBR eingegangen ist, erfolgt die Bestätigung Ihrer Berufserlaubnis. Hierzu erhalten Sie durch das eGBR eine E-Mail mit Ihrer Vorgangsnummer. 


Wichtig: Diese Vorgangsnummer benötigen Sie im weiteren Bestellprozess 

 

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