Service Telefon
* Zur Quantitätsmessung setzen wir matelso ein. Nähere Informationen zum Telefontracking: Datenschutzerklärung.
Bei unserer Arbeit haben wir ein klares Ziel vor Augen: Ihnen die Arbeit so einfach wie möglich zu machen. So erledigen wir für Sie die komplette Abrechnung Ihrer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen, sonstigen Sozialversicherungsträgern und Privatpatienten. Wir bieten eine Vielzahl von maßgeschneiderten Services, die Sie ganz nach Wunsch wählen können.
Die Praxissoftware azh TiM unterstützt Sie bei Ihrem Praxismanagement, der Therapiedokumentation und der Terminplanung.
Durch unsere Kooperation mit Physio Deutschland, dem Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V., sind Sie – zuverlässig und absolut sicher – immer auf dem neuesten Stand.
Ihre Vorteile:
mehr Zeit für Ihre Patienten
weniger Verwaltungsaufwand
pünktliche Auszahlung zum Wunschtermin
KEIN KAUFPREIS - KEINE FIXKOSTEN - KEIN RISIKO
Innovative Praxissoftware: Arbeitsplätze und Funktionen ohne Limit und immer aktuell
Sichere Abrechnung: Abrechnung pünktlich erledigt und zum Wunschtermin ausbezahlt
Bonusleistungen: Viele weitere Services und Leistungen inkludiert
Das Alles-drin-Paket kostet nur einen anteiligen Betrag vom Umsatz und passt sich so automatisch Ihrer aktuellen Situation an. Keine Fixkosten, kein Risiko!
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Unsere Produktionsstandorte führen aktuell die Abrechnung für alle Kunden der NOVENTI azh srzh zrk wie gewohnt durch. Über das OnlineCenter können Kunden bequem den Abrechnungsstatus einsehen und die Kundenbetreuung steht für Rückfragen bereit. Wir haben intern umfangreiche Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter umgesetzt und stellen weitreichende Möglichkeiten – je nach Situation täglich neu, zur Verfügung. Wir unterstützen unsere Kunden weiterhin bei Ihrer für das deutsche Gesundheitswesen so wichtigen Arbeit und halten Sie über Änderungen auf dem Laufenden.
Weiter Informationen und aktuell gültige Sonderregelungen finden Sie hier.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verabschiedete am 19.09.2019 den Beschluss zur neuen Heilmittelrichtlinie. Der Beschluss wurde wie üblich dem BMG zur Prüfung vorgelegt. Wenn keine Beanstandungen seitens des BMG erfolgen, und die Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, kann sie zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Weitere Informationen zur neuen Heilmittel-Richtlinie finden Sie hier.