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Die Telematikinfrastruktur (TI) besteht aus vielen Komponenten, die alle unterschiedliche Pflichten und Vorteile bieten. Lesen Sie mehr in unseren weiteren Blogartikeln:
Kurz nach der Einführung der TI für den Heilmittelmarkt folgt dann das E-Rezept (E-Verordnung) für Heilmittel, die das bisherige Muster 13 ablöst. Doch was bedeutet das für Heilmittelpraxen? Dieser Blogartikel gibt einen Überblick über die bevorstehende Umstellung und zeigt, wie das E-Rezept den Praxisalltag nachhaltig positiv verändern wird.
Während das E-Rezept für Arzneimittel bereits seit Anfang 2024 bundesweit eingeführt wurde, wird das E-Rezept (E-Verordnung) für Heilmittel nach heutigem Stand am 01.01.2027 verpflichtend.
Neben den zahlreichen Vorteilen für den Praxisablauf ist die Anbindung an die TI und damit die Nutzung des E-Rezepts alternativlos für Praxen: Künftig wird es keine Papierrezepte mehr geben. Die Verordnungen können nur über die Nutzung der TI ausgelesen und abgerechnet werden.
Bindet sich eine Praxis nicht an die TI an, kann sie keine Verordnungen der gesetzlichen Kostenträger abrufen. Dies bedeutet die Entziehung der Einnahmequelle (neben Selbstzahlerleistungen).
Die größte Veränderung ist die Digitalisierung des gesamten Prozesses. Die Patientin/der Patient erhält kein Papierrezept mehr. Das E-Rezept wird zentral als Datei im E-Rezept Fachdienst der Telematikinfrastruktur gespeichert. Stattdessen erhält die Patientin/der Patient einen Schlüssel (Token), mit dem das Rezept vom Fachdienst abgerufen werden kann. Der Zugriff auf den Token kann über die eGK oder einen Ausdruck der Ärztin/ des Arztes erfolgen.
Weitere Unterschiede
Das E-Rezept bietet sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Heilmittelerbringende zahlreiche Vorteile.
ACHTUNG! Es ist wichtig zu beachten, dass das E-Rezept allein nicht alle Absetzungen verhindern kann. Es ist ein Werkzeug, das in Verbindung mit anderen Maßnahmen dazu beitragen kann, die Effizienz und Genauigkeit von Prozessen zu verbessern und somit die Wahrscheinlichkeit von Absetzungen zu reduzieren.
Ja, auch Privatversicherte können das E-Rezept nutzen. Dies wird jedoch noch nicht flächendeckend genutzt. Zudem gibt es Unterschiede im Vergleich zu gesetzlich Versicherten:
Zugang zum E-Rezept
Kostenübernahme
In modernen Praxisverwaltungssoftwares wie NOVENTI Ora wird das E-Rezept nahtlos integriert. Der Ablauf gestaltet sich dann wie folgt.
1. Verordnung erstellen: Die Arztpraxis erstellt das E-Rezept in seinem System und signiert es digital.
2. Verordnung übermitteln: Das E-Rezept wird automatisch in den E-Rezeptspeicher der Telematikinfrastruktur geladen und steht dort zum Abruf bereit.
3. Zugang zum E-Rezept: Die Patientin/der Patient erhält einen Schlüssel (Token), mit dem sie/er das E-Rezept vom Fachdienst abrufen kann. Auf diesen kann entweder über die elektronische Gesundheitskarte oder mittels eines Datamatrixcodes, den die Ärztin/der Arzt der Patientin/dem Patienten ausdruckt, zugegriffen werden.
4. Verordnung einlösen: Mit dem Token der Patientin/des Patienten kann der Leistungserbringer das E-Rezept abrufen. Zugriff erhält er z.B. indem die Patientin/der Patient seine eGK in ein spezielles TI-Terminal steckt oder indem sie/er den Datamatrixcode auf dem Ausdruck, den die Patientin/der Patient von der Ärztin/dem Arzt erhalten hat, abscannt.
5. Leistung erbringen und dokumentieren: Die Heilmittelpraxis erbringt die Leistung und dokumentiert den Fortschritt in der Praxisverwaltungssoftware.
6. Abrechnung: Auch die Abrechnung erfolgt digital. Der E-Rezept-Datensatz wird automatisch und bequem an das Abrechnungszentrum übertragen.
Die Einführung des E-Rezepts für Heilmittel ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es bietet zahlreiche Vorteile für Patientinnen, Patienten, Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen und wird den Praxisalltag langfristig erleichtern.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Neuerungen auseinanderzusetzen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Eine moderne Praxisverwaltungssoftware kann erheblich dazu beitragen, die Vorteile des E-Rezepts optimal zu nutzen
Mit unserer TI-as-a-Service-Lösung machen wir den Einstieg in die digitale Zukunft Ihrer Praxis so einfach wie möglich.
Die Telematikinfrastruktur ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Physiotherapie-, Logopädie-, Ergotherapie- und Podologiepraxen müssen spätestens am 01.01.2026 verpflichtend angeschlossen sein. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, die Weichen zu stellen! Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer TI-Anbindung – schnell, unkompliziert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Wichtig: Sichern Sie sich einen frühen Anschluss! Je eher Sie Ihre TI-Anbindung bestellen, desto eher können Sie von den Vorteilen profitieren und einen reibungslosen Übergang in die digitale Zukunft Ihrer Praxis gewährleisten.
Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.
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