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Das E-Rezept für Heilmittelpraxen: Revolution im Praxisalltag oder neue Herausforderung?

Die Telematikinfrastruktur (TI) besteht aus vielen Komponenten, die alle unterschiedliche Pflichten und Vorteile bieten. Lesen Sie mehr in unseren weiteren Blogartikeln: 

  • eMP (elektronischer Medikationsplan)
  • ePA (elektronische Patientenakte
  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
  • NFDM (Notfalldatenmanagement)
  • TI-Messenger
  • VDSM (Versichertenstammdatenmanagement)

Kurz nach der Einführung der TI für den Heilmittelmarkt folgt dann das E-Rezept (E-Verordnung) für Heilmittel, die das bisherige Muster 13 ablöst. Doch was bedeutet das für Heilmittelpraxen? Dieser Blogartikel gibt einen Überblick über die bevorstehende Umstellung und zeigt, wie das E-Rezept den Praxisalltag nachhaltig positiv verändern wird.

Wann kommt das E-Rezept für Heilmittel?

Während das E-Rezept für Arzneimittel bereits seit Anfang 2024 bundesweit eingeführt wurde, wird das E-Rezept (E-Verordnung) für Heilmittel nach heutigem Stand am 01.01.2027 verpflichtend.

Warum ist das E-Rezept verpflichtend für Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen sowie Rehasporteinrichtungen?

Neben den zahlreichen Vorteilen für den Praxisablauf ist die Anbindung an die TI und damit die Nutzung des E-Rezepts alternativlos für Praxen: Künftig wird es keine Papierrezepte mehr geben. Die Verordnungen können nur über die Nutzung der TI ausgelesen und abgerechnet werden.

Bindet sich eine Praxis nicht an die TI an, kann sie keine Verordnungen der gesetzlichen Kostenträger abrufen. Dies bedeutet die Entziehung der Einnahmequelle (neben Selbstzahlerleistungen).

Was unterscheidet das E-Rezept von der bisherigen Verordnung (Muster 13)?

Die größte Veränderung ist die Digitalisierung des gesamten Prozesses. Die Patientin/der Patient erhält kein Papierrezept mehr. Das E-Rezept wird zentral als Datei im E-Rezept Fachdienst der Telematikinfrastruktur gespeichert. Stattdessen erhält die Patientin/der Patient einen Schlüssel (Token), mit dem das Rezept vom Fachdienst abgerufen werden kann. Der Zugriff auf den Token kann über die eGK oder einen Ausdruck der Ärztin/ des Arztes erfolgen.

Weitere Unterschiede

  • Sicherheit: Das E-Rezept ist durch digitale Signaturen und Verschlüsselung vor Fälschungen geschützt.
  • Effizienz: Die digitale Übertragung beschleunigt den Prozess und reduziert den Verwaltungsaufwand in der Praxis.
  • Transparenz: Alle Beteiligten haben jederzeit Zugriff auf den aktuellen Verordnungsstatus.

Wie verbessert das E-Rezept den Praxisalltag?

Das E-Rezept bietet sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Heilmittelerbringende zahlreiche Vorteile.

  • Höhere Sicherheit: Das E-Rezept bietet im Vergleich zum Papierrezept einen höheren Sicherheitsstandard, da es mit der digitalen Signatur und Verschlüsselungstechnologien versehen ist, um Missbrauch zu verhindern. Papierrezepte sind anfälliger für Verlust oder Fälschung.
  • Weniger Papierkram: Das E-Rezept eliminiert den Bedarf an Papierrezepten, wodurch sowohl in Arztpraxen, Physiotherapiepraxen oder Apotheken weniger Papier verarbeitet und archiviert werden muss. Dies ist zudem umweltfreundlicher.
  • Vereinfachte Verwaltung: E-Rezepte ermöglichen eine einfachere Verwaltung und Nachverfolgung von Rezepten. Bei Papierrezepten kann es schwieriger sein, den Überblick über vergangene Rezepte zu behalten.
  • Zeitersparnis: Das Erstellen und Versenden von E-Rezepten erfolgt elektronisch und somit schneller als der manuelle Prozess bei Papierrezepten. Auch die Einlösung in der Praxis wird beschleunigt, da die Patientin/der Patient lediglich ihre/seine elektronische Gesundheitskarte, den Rezeptcode oder die E-Rezept-App vorlegen muss.
  • Weniger Fehler: Durch die Digitalisierung werden Übertragungsfehler vermieden, die bei der manuellen Übertragung von Rezeptdaten auf Papier entstehen können. Dies erhöht die Patientensicherheit und reduziert den Klärungsbedarf zwischen Heilmittel- und Arztpraxen.
  • Effizientere Prozesse: Durch die Digitalisierung werden viele manuelle Schritte im Rezeptprozess überflüssig. Dies führt zu effizienteren Abläufen und ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Praxen, sich auf andere wichtige Aufgaben zu konzentrieren.

Weniger Absetzungen

  • Weniger Fehler bei der Übertragung: Durch die Digitalisierung des Rezeptprozesses werden Übertragungsfehler vermieden, die bei handschriftlichen Rezepten oder der manuellen Eingabe von Daten in Praxen auftreten können. Dies reduziert das Risiko von Fehlbehandlungen und somit auch die Notwendigkeit, falsch ausgestellte Rezepte abzusetzen.
  • Bessere Lesbarkeit: E-Rezepte sind immer klar und lesbar, im Gegensatz zu handschriftlichen Rezepten, die schwer zu entziffern sein können. Dies verhindert Missverständnisse und die daraus resultierenden Absetzungen.

 

ACHTUNG! Es ist wichtig zu beachten, dass das E-Rezept allein nicht alle Absetzungen verhindern kann. Es ist ein Werkzeug, das in Verbindung mit anderen Maßnahmen dazu beitragen kann, die Effizienz und Genauigkeit von Prozessen zu verbessern und somit die Wahrscheinlichkeit von Absetzungen zu reduzieren.

Gibt es das E-Rezept auch bei den privaten Krankenversicherungen und Kostenträgern?

Ja, auch Privatversicherte können das E-Rezept nutzen. Dies wird jedoch noch nicht flächendeckend genutzt. Zudem gibt es Unterschiede im Vergleich zu gesetzlich Versicherten:

Zugang zum E-Rezept

  • Für Privatversicherte gibt es keinen Abruf des E-Rezepts über die eGK.
  • Stattdessen können Sie ausschließlich den Datamatrix-Code zum Abscannen präsentieren: entweder indem Sie ihn über die gematik App auf ihrem Handy öffnen oder als Ausdruck des Arztes vorzeigen. 

Kostenübernahme

  • Kostenerstattung: Privatversicherte müssen die Kosten für die Behandlungen auch künftig zunächst selbst tragen und können sie dann bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

 

Wie funktioniert das E-Rezept in der Praxisverwaltungssoftware?

In modernen Praxisverwaltungssoftwares wie NOVENTI Ora wird das E-Rezept nahtlos integriert. Der Ablauf gestaltet sich dann wie folgt.

1. Verordnung erstellen: Die Arztpraxis erstellt das E-Rezept in seinem System und signiert es digital.

2. Verordnung übermitteln: Das E-Rezept wird automatisch in den E-Rezeptspeicher der Telematikinfrastruktur geladen und steht dort zum Abruf bereit.

3. Zugang zum E-Rezept: Die Patientin/der Patient erhält einen Schlüssel (Token), mit dem sie/er das E-Rezept vom Fachdienst abrufen kann. Auf diesen kann entweder über die elektronische Gesundheitskarte oder mittels eines Datamatrixcodes, den die Ärztin/der Arzt der Patientin/dem Patienten ausdruckt, zugegriffen werden.

4. Verordnung einlösen: Mit dem Token der Patientin/des Patienten kann der Leistungserbringer das E-Rezept abrufen. Zugriff erhält er z.B. indem die Patientin/der Patient seine eGK in ein spezielles TI-Terminal steckt oder indem sie/er den Datamatrixcode auf dem Ausdruck, den die Patientin/der Patient von der Ärztin/dem Arzt erhalten hat, abscannt.

5. Leistung erbringen und dokumentieren: Die Heilmittelpraxis erbringt die Leistung und dokumentiert den Fortschritt in der Praxisverwaltungssoftware.

6. Abrechnung: Auch die Abrechnung erfolgt digital. Der E-Rezept-Datensatz wird automatisch und bequem an das Abrechnungszentrum übertragen.

Fazit

Die Einführung des E-Rezepts für Heilmittel ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es bietet zahlreiche Vorteile für Patientinnen, Patienten, Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen und wird den Praxisalltag langfristig erleichtern.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Neuerungen auseinanderzusetzen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Eine moderne Praxisverwaltungssoftware kann erheblich dazu beitragen, die Vorteile des E-Rezepts optimal zu nutzen

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Die Telematikinfrastruktur ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Physiotherapie-, Logopädie-, Ergotherapie- und Podologiepraxen müssen spätestens am 01.01.2026 verpflichtend angeschlossen sein. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, die Weichen zu stellen! Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer TI-Anbindung – schnell, unkompliziert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Wichtig: Sichern Sie sich einen frühen Anschluss! Je eher Sie Ihre TI-Anbindung bestellen, desto eher können Sie von den Vorteilen profitieren und einen reibungslosen Übergang in die digitale Zukunft Ihrer Praxis gewährleisten.

Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf. 

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