Bei bestimmten Hilfsmittelverordnungen müssen für die Abrechnung mit den Kostenträgern auch die Versorgungszeiträume angegeben werden. Die Regelung zu welcher Position/Artikel/Hilfsmittelkennzeichen ein Versorgungszeitraum gefordert wird, ist in den Vertragsunterlagen/Preislisten mit den Kostenträgern definiert und kann dort nachgelesen werden.
Tipp: Prüfen Sie ob ein Versorgungszeitraum für die Abrechnung des Hilfsmittels erforderlich ist.
Ab dem 01. April 2024 senden wir Verordnungen bei denen ein Versorgungszeitraum von den Kostenträgern gefordert ist,
dieser aber nicht angegeben wurde, an unsere Kunden zurück, um Absetzungen zu vermeiden.
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