Wann und in welcher Form das elektronische Rezept flächendeckend im Versorgungsalltag der Bereiche Heilmittel, Hilfsmittel und Pflege ankommen wird, ist akuell noch nicht absehbar.
Sicher ist aber, dass das eRezept ein wichtiger Schritt für die Realisierung des DVGs (Digitalen Versorgung Gesetzes) ist. Grundlage ist der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur ( TI = Telematikinfrastruktur) zur sicheren Übermittlung nach Datenschutzvorgaben.
Mit der Beteiligung im Apothekenmarkt kann die NOVENTI bereits einen kundenfreundlichen und durchgängigen eRezept-Prozess vorweisen.
PhysiotherapeutInnen können sich bereits ab Juli 2021 als erste Berufsgruppe aus dem Bereich Heilmittel freiwillig an die TI anbinden.
Informationen zu Telematikinfrastruktur für Sonstige Leistungserbringer
Zum 01. Januar 2022 soll das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend werden.
Das elektronische Rezept wird rein digital erstellt und vom verordnenden Arzt digital signiert. Über einen Rezeptcode können die Beteiligten digital auf das Rezept zugreifen. Ein Ausdruck des Rezepts ist immer noch möglich. Das eRezept soll dann in jeder Apotheke eingelöst werden können. Grundvorrausetzung dafür ist die Anbindung der Ärzte und Apotheken an die Telematikinfrastruktur um die Patientendaten datenschutzkonform abrufen und verarbeiten zu können.
Diese erste Stufe der eRezept-Einführung gilt für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte. Erst in den darauffolgenden Jahren sollen auch die Verordnungen für Heilmittel, Hilfsmittel und Pflege nachfolgen. Für die Sonstigen Leistungserbringer heisst es also: Das eRezept zwar nicht sofort, aber es kommt sicher!
Bei strategischen Entscheidungen, z.B. der Einführung einer neuen Branchesoftware oder der Wahl eines neuen Dienstleisters können sich Gesundheitsberufe bereits an der Zukunftsfähigkeit der Lösungen und Partner orientieren. eRezept-ready? TI-ready?
NOVENTI ist aktuell schon operativ bei der Vorbereitung für die flächendeckende Einführung des eRezepts und der Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur aktiv. Die Erfahrung lassen unsere Projektteams natürlich divisionsübergreifend auch in die Vorbereitungen für die Sonstigen Leistungserbringer einfließen – davon profitieren Gesundheitsberufe in Zukunft.
Ebenso wie es für Flugpassagiere Bordkarten mit QR-Code auf dem Smartphone gibt und parallel weiterhin Bordkarten aus Papier, so wird es Verordnungen für Patienten dann auch in diesen zwei Ausfertigungen geben.
Damit die sensiblen Rezeptdaten gut geschützt sind, werden diese in einem Rezeptspeicher auf einem Datenserver verschlüsselt abgelegt. Dann hat jedes Rezept einen individuellen dazugehörigen Schlüssel und einen QR-Code - so dass diese via Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt sind. Der Zugriff auf die Verordnungsdaten hat dann nur, wer beide Zugriffsvoraussetzungen vorliegen hat.
Die Einsicht der Rezeptdaten wird dadurch deutlich erleichtert, da kein Papier mehr nötig ist, diese z.B. zu verschicken. So können Onlineangebote, wie Onlinesprechstunden ohne großen organisatorischen Aufwand über Apps oder den PC stattfinden. Außerdem lassen sich Folgeverordnungen leichter vorbereiten und bereits ausgestellte Rezept remote aktualisieren, so dass kein erneuter Termin beim Arzt notwendig wird.
Ja, die NOVENTI azh übernimmt für Sie den kompletten Abrechnungsprozess Ihrer Verordnungen und Rezepte mit den Krankenkassen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der NOVENTI azh und unserem umfassenden Leistungsangebot:
Beratung unter 089 92108-444Angebot zur Abrechnungsdienstleistung