eRezept für Sonstige Leistungserbringer

Wann und in welcher Form das elektronische Rezept flächendeckend im Versorgungsalltag der Bereiche Heilmittel, Hilfsmittel und Pflege ankommen wird, ist akuell noch nicht absehbar.

Sicher ist aber, dass das eRezept ein wichtiger Schritt für die Realisierung des DVGs (Digitalen Versorgung Gesetzes) ist. Grundlage ist der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur ( TI = Telematikinfrastruktur) zur sicheren Übermittlung nach Datenschutzvorgaben.

Mit der Beteiligung im Apothekenmarkt kann die NOVENTI bereits einen kundenfreundlichen und durchgängigen eRezept-Prozess vorweisen.

PhysiotherapeutInnen können sich bereits ab Juli 2021 als erste Berufsgruppe aus dem Bereich Heilmittel freiwillig an die TI anbinden. 

Informationen zu Telematikinfrastruktur für Sonstige Leistungserbringer

Das eRezept kommt – erstmal für Ärzte und Apotheken!

Zum 01. Januar 2022 soll das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend werden.
Das elektronische Rezept wird rein digital erstellt und vom verordnenden Arzt digital signiert. Über einen Rezeptcode können die Beteiligten digital auf das Rezept zugreifen. Ein Ausdruck des Rezepts ist immer noch möglich. Das eRezept soll dann in jeder Apotheke eingelöst werden können. Grundvorrausetzung dafür ist die Anbindung der Ärzte und Apotheken an die Telematikinfrastruktur um die Patientendaten datenschutzkonform abrufen und verarbeiten zu können.

Diese erste Stufe der eRezept-Einführung gilt für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte. Erst in den darauffolgenden Jahren sollen auch die Verordnungen für Heilmittel, Hilfsmittel und Pflege nachfolgen. Für die Sonstigen Leistungserbringer heisst es also: Das eRezept zwar nicht sofort, aber es kommt sicher!

Bei strategischen Entscheidungen, z.B. der Einführung einer neuen Branchesoftware oder der Wahl eines neuen Dienstleisters können sich Gesundheitsberufe bereits an der Zukunftsfähigkeit der Lösungen und Partner orientieren. eRezept-ready? TI-ready? 

NOVENTI ist aktuell schon operativ bei der Vorbereitung für die flächendeckende Einführung des eRezepts und der Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur aktiv. Die Erfahrung lassen unsere Projektteams natürlich divisionsübergreifend auch in die Vorbereitungen für die Sonstigen Leistungserbringer einfließen – davon profitieren Gesundheitsberufe in Zukunft.

Das eRezept in der Apotheke
Beim Abspielen werden Daten an YouTube gesendet. Weitere Informationen unter Datenschutz.

eRezept - elektronische Rezept - digitales Rezept: So könnte es aussehen

Ebenso wie es für Flugpassagiere Bordkarten mit QR-Code auf dem Smartphone gibt und parallel weiterhin Bordkarten aus Papier, so wird es Verordnungen für Patienten dann auch in diesen zwei Ausfertigungen geben.

Damit die sensiblen Rezeptdaten gut geschützt sind, werden diese in einem Rezeptspeicher auf einem Datenserver verschlüsselt abgelegt. Dann hat jedes Rezept einen individuellen dazugehörigen Schlüssel und einen QR-Code - so dass diese via Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt sind. Der Zugriff auf die Verordnungsdaten hat dann nur, wer beide Zugriffsvoraussetzungen vorliegen hat.

Die Vorteile - Machen Sie das eRezept zu Ihrem Erfolgsrezept

Die Einsicht der Rezeptdaten wird dadurch deutlich erleichtert, da kein Papier mehr nötig ist, diese z.B. zu verschicken. So können Onlineangebote, wie Onlinesprechstunden ohne großen organisatorischen Aufwand über Apps oder den PC stattfinden. Außerdem lassen sich Folgeverordnungen leichter vorbereiten und bereits ausgestellte Rezept remote aktualisieren, so dass kein erneuter Termin beim Arzt notwendig wird.

Voraussetzungen für Heilmittelberufserbringer beim digitalen Rezept

  • Eine Legitimation durch einen elektronischen Heilberufsausweis und den Institutskarten muss eingeholt werden

    Herausforderung hierbei aktuell: Die Anerkennung als Physiotherapeut ist zurzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und es ist noch offen, wer die Heilberufsausweise und Institutskarten an die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ausgeben wird. Für Ärzte und Apotheker gibt es die Regelung zum Erhalt eines elektronischen Heilberufsausweises bereits seit längerem.
  • Physiotherapeuten und alle Sonstigen Leistungserbringer müssen an die Telematikinfrastruktur angebunden werden

Kann ich den Abrechnungsprozess der elektronischen Rezepte auslagern?

Ja, die NOVENTI azh übernimmt für Sie den kompletten Abrechnungsprozess Ihrer Verordnungen und Rezepte mit den Krankenkassen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der NOVENTI azh und unserem umfassenden Leistungsangebot:

  • Abrechnung Ihrer Verordnungen und Rezepte
  • Auszahlung zum Wunschtermin
  • Vermeidung von Rezeptkürzungen und Absetzungen
  • Praktische Abrechnungstools für mehr Übersicht
  • Therapeutensoftware für ein modernes Praxismanagement
  • Starthilfe für Praxisgründer

Beratung unter 089 92108-444Angebot zur Abrechnungsdienstleistung

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