Häufige Fragen zur ersten Abrechnung Heilmittel

Aus der Erfahrung Tausender Abrechnungskunden haben wir eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten für Sie erstellt. Bestimmt sind einige Informationen enthalten, die Sie noch nicht kannten.

Wie ist meine Abrechnung aufgebaut?


Was ist die Grundgebühr?

Bei der Grundgebühr handelt es sich um eine pauschale Gebühr, welche pro Abrechnung fällig wird. Sie beinhaltet unseren preisgekrönten Kundenservice als auch die Versorgung mit Informationen, Preislisten und alles was Sie für Ihre Abrechnung benötigen. Diese Gebühr wird pro zugesandte Abrechnung fällig.

Darf ich nur einmalig im Monat eine Abrechnung einreichen oder mehrmals? Gibt es hier einen Mehraufwand an Abrechnungsgebühren?

Sie dürfen mehrere Abrechnungen pro Woche/Monat bei uns einreichen. Hier ist zu beachten: Für jede Abrechnung fallen die kompletten Abrechnungsgebühren an (Grundgebühr, Verwaltungsgebühr und ggfs. Überweisungsgebühr) – falls Sie weitere Produkte (RezeptCheck, Mitarbeiterstatistik, DHL-Abholung, …) bei uns gebucht haben, fallen hier auch die Gebühren an.

Was ist der Unterschied zwischen pauschaler Rezeptgebühr und Zuzahlung?

Die Zuzahlung bei Heilmitteln beträgt 10% der Kosten des Heilmittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung, wobei diese mehrere Anwendungen umfassen kann. Die Rezeptgebühr ist eine einmalige Zuzahlung, die von Patienten für jeden aufgeschriebenen Artikel (Medikament / Heil- / Hilfsmittel) am Rezept bezahlt werden muss. Sie stellt eine Form des fixen Selbstbehaltes (Selbstbeteiligung) dar.

Wie sind die Abrechnungsunterlagen aufgebaut?

In den Abrechnungsunterlagen finden sich eine Aufschlüsselung mit Kontoauszug, Kassenübersicht, Einzelpostenliste und betriebswirtschaftlicher Analyse.

Wie setzt sich die BWA zusammen?

Betriebswirtschaftliche Auswertung = Bruttoumsatz, Rezeptmenge und Rezeptwert gemessen am eigenen bisherigen Umsatz, sowie im Vergleich zum Landes- bzw. Bundesdurchschnitt der jeweiligen Branche. Details finden sich im Anhang.

Was bedeutete „Rezept zurück“ oder „Differenz“?

Bei Rezept zurück müssen Sie das Rezept als neuen Abrechnungsfall neu einreichen, was zu einer Buchung in der Einzelpostenliste führt. Bei der Differenz reichen Sie ihr Rezept wieder ein, was zur Nachberechnung führt und in der Abrechnung unter dem Punkt Zusetzung erscheint.


Tipps zur Einreichung


Was bedeutet der Barcodeaufkleber? Wo muss ich diesen überall draufkleben?

Bei dem Barcodeaufkleber handelt es sich um Ihre Kundennummer. Dieser Aufkleber sollte sowohl auf dem Begleitformular als auch auf der Außenseite des Kuverts, welches Sie zu uns senden, aufgebracht werden. Hiermit stellen wir sicher, dass wir schnellstmöglich in unserem System registrieren, dass Ihre Rezepte in unserem Hause eingegangen sind und dies für jeden nachvollziehbar ist.

Ausfüllen des Begleitformulars (BGF)

Bitte geben Sie links oben auf dem Begleitformular die Anzahl der eingelieferten Rezepte ein. Dies dient als Unterstützung für den Fall, dass der Verdacht entsteht, dass ein oder mehrere Rezepte fehlen. Außerdem geben Sie bitte Ihre Kundennummer und den gewünschten Monat an, auf den die Abrechnung gebucht werden soll.

Wo bekomme ich Nachschub BGF, ADR und Barcodeaufkleber her? Kostenlos oder kostenpflichtig?

Die Begleitformulare, Adress- und Barcodeaufkleber erhalten Sie kostenlos. Diese können Sie bei der Kundenbetreuung telefonisch, per E-Mail und über die myService-App bestellen.


Auszahlung


Kann ich meine Auszahlungsfrist einmalig ändern? Wie mache ich das?

Vermerken Sie bitte die gewünschte einmalige Auszahlungsfrist auf dem Begleitformular, z.B. "einmalige Auszahlung nach 4 KT".

Wie berechnet sich die Auszahlungsfrist?

Die Auszahlung erfolgt zum gewählten Wunschtermin nach 4,11,24… Kalendertagen. Die Auszahlungsfrist beginnt immer einen Tag nach Eingang Ihrer Rezepte und Verordnungen bei uns. Gegeben dem Fall, Ihre Rezepte und Verordnungen erreichen uns am 01.08.2021, dann beginnt die Auszahlungsfrist am 02.08.2021 Damit erhalten Sie ihre Auszahlung bei einem gewählten Wunschtermin nach 11 Kalendertagen am 13.08.2021.

Was passiert, wenn meine Auszahlung auf einen Feiertag oder das Wochenende fällt?

Sollte eine Zahlung auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, wird automatisch der nächste Werktag für die Auszahlung gewählt.


Absetzungen


Wie muss ich eine korrigierte Absetzung einreichen? Wo schicke ich diese hin?

Korrigierte Absetzungen senden Sie bitte an dieselbe Adresse, wie Ihre Rezepteinreichung. Sollte die Absetzung mit dem Vermerk "Rezept zurück" getätigt worden sein, wird keine gesonderte Trennung von Ihrer gewöhnlichen Einreichung benötigt. Absetzungen mit dem Vermerk "Differenz" legen Sie bitte in ein gesondertes Kuvert, welches Sie mit "Nachberechnung" kennzeichnen. Dies ist wichtig, da der Kostenträger hierbei einen gesondert aufbereiteten Datensatz benötigt. Das gekennzeichnete Kuvert legen Sie bitte Ihrer Rezepteinreichung bei.

Was bedeuten die Worte: Absetzung und Zusetzung?

Unter Absetzung werden einzelne oder mehrere Reklamationen eines Kostenträgers bzw. einer Kasse zu einer Abrechnung verstanden, die zu einer NOVENTI HealthCare internen Differenzbearbeitung führen. Häufig ist dies mit einer Forderung durch die Kasse über die NOVENTI HealthCare an Sie als Kunden verbunden. In der Regel wird uns die Reklamation in einem sogenannten Absetzungsschreiben oder Differenzschreiben mitgeteilt. Unter Zusetzung werden im Gegenzug die Nachzahlungen verstanden, die aufgrund unberechtigter Reklamationen durch die Kasse über die NOVENTI HealthCare an Sie entstehen.


Was muss ich bei Aussteuerungen beachten?


Wo sehe ich die ausgesteuerten Verordnungen wieder?

Nach korrigierter Neueinreichung der ehemals ausgesteuerten Verordnungen finden Sie diese in der Einzelpostenliste der Abrechnung wieder. Die Verordnungen sind nicht speziell markiert.

Warum kommen die ausgesteuerten Verordnungen getrennt und nicht mit der Abrechnung?

Das ist leider aus logistischen Gründen nicht möglich. Die ausgesteuerten Verordnungen durchlaufen intern einen anderen Prozess.

Kann ich ausgesteuerte Verordnungen gleich wieder zurückschicken, so dass sie noch mit abgerechnet werden können?

Das ist leider aus logistischen Gründen nicht möglich. Bei der Rücksendung von Verordnungen haben wir bereits Ihre gesamte Abrechnung bearbeitet. Hier ist es dann nicht mehr möglich, einzelne Verordnungen noch einmal nachzureichen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Verordnungen mit der nächsten regulären Einlieferung wieder mitzusenden.

Was bedeutet in der Abrechnung ausgesteuerte Verordnungen? Wurden diese abgerechnet, was passiert mit der Verordnung?

Finden Sie in ihrer Abrechnung ausgesteuerte Verordnungen oder Rezepte, liegt i.d.R ein Fehler in der Abrechnung Muster 13 vor. Sie erhalten Sie von uns die betroffenen Rezepte und Verordnungen mit der Bitte um Korrektur zurück. Liegen uns die Korrekturen vollständig vor, können diese in der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden. Ausgesteuerte Verordnungen wurden noch nicht abgerechnet.