AKTUALISIERTE EMPFEHLUNGEN für den Heilmittelbereich - gültig ab 01.07.2020

Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der  in Kraft getretenen „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ des BMG, fortgeschriebenen „Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona)“ aktualisiert.

Hier finden Sie die aktualisierten Emfpehlungen, die ab 01.07.2020 gelten.