Aktualisierte Regelungen Heilmittelbereich: Verlängerung der Hygienepauschale

Durch die Veröffenltichung der Verordnung zur Änderung der HygPV (Hygienepauschaleverordnung) des BMG im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/sJvQc03y4LDxTbMHYsw?0) haben die Krankenkassen nun wieder eine Rechtsgrundlage, auf der sie die Hygienepauschale weiterhin bezahlen können.

Aktualisierung - das hat sich geändert:

HYGIENEPAUSCHALE: Das bisherige Enddatum 30.06.2021 wird durch den 31.12.2021 ersetzt. 

Hier finden Sie die Regelungen des GKV-SV.

Regelungen gelten für alle Leistungserbringer nach § 124 SGB V:

  • Physiotherapie (inkl. Masseure und med. Bademeister)
  • Ergotherapie
  • Ernährungstherapie
  • Podologie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie