Ambulante Pflege - Rahmenempfehlung ab 1.12.19

Die Rahmenempfehlungen nach § 132a SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege des GKV-Spitzenverbandes wurden aktualisiert. Die neue Version ist am 1.12.19 in Kraft getreten.

In den Rahmenempfehlungen sind einheitliche Vorgaben zu Anforderungen und Inhalte der Leistungserbringung zur häuslichen Krankenpflege definiert. Diese sind um folgende Regelungen erweitert worden:

  • Regelung zur Dokumentation (§ 3)
  • Einheitliche Festlegung der Anforderungen der außerklinischen Intensivpflege auf Bundesebene (§ 4)

Nach dem 1.Dezember 2019 haben die Akteure auf Landesebene ein Jahr Zeit, um Verhandlungen über die Berücksichtigung der Inhalte der Rahmenempfehlungen in bestehende Versorgungsverträge aufzunehmen.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbands