Anpassung der Bearbeitung von Heilmittelabrechnungen bei der AOK Bayern

Die AOK Bayern hatte mit Wirkung zum 01.10.2018 eine Verschärfung der Rechnungsprüfung angekündigt. Wir hatten im September 2018 ausführlich darüber berichtet. Die von der AOK beabsichtigte Umstellung in der Rechnungsprüfung hätte bewirken sollen, dass bei diversen Absetzungsgründen die Verordnungen nicht mehr zur Korrektur zurückgegeben werden.

Aufgrund von Intervention der Berufsverbände wurde die Ankündigung zunächst weitestgehend zurückgenommen. Lediglich beim Sachverhalt „Änderungen mit Tipp-Ex“ wird mit Wirkung zum 01.01.2019 die verschärfte Arbeitsweise bei der AOK Bayern beibehalten.

Ein Entgegenkommen gibt es auch in Bezug auf Verordnungen außerhalb des Regelfalls: Es wird ab 01.01.2019 eine fehlende medizinische Begründung nicht mehr beanstandet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der AOK Bayern.