20.05.2020
Antragsstellung für Ausgleichszahlungen Heilmittel
Am 15.05.2020 hat der GKV-Spitzenverband die Durchführungsbestimmungen bzgl. der Ausgleichszahlungen veröffentlicht: Durchführungsbestimmung des GKV-Spitzenverbands
Übersicht zur Antragsstellung für Ausgleichszahlungen:
- Form des Antrags: Die zugelassenen Leistungserbringer stellen ihren Antrag in elektronischer Form (E-Mail ohne Unterschrift) bei der für ihren Praxissitz zuständigen ARGE (Zulassungsstelle).
- Frist Antragsstellung: Die Antragstellung kann ausschließlich im Zeitraum 20.05.-30.06.2020 erfolgen, maßgeblich ist der Eingang bei der ARGE.
- Berechnung Ausgleichszahlung: Maßgeblich sind die in Q4/2019 mit den Krankenkassen abgerechneten Heilmittelleistungen (einschließlich Zuzahlungen der Versicherten), Rechnungsdatum 01.10.-31.12.2019, davon 40 %. Hierbei werden nur abgerechnete Heilmittelleistungen auf Grund von vertragsärztlichen Heilmittelverordnungen der GKV berücksichtigt. Zahnärztliche Verordnungen, Rehabilitationssport und Funktionstraining, Kurmittel, PKV-Leistungen etc. zählen nicht dazu. Es erfolgt keine Verrechnung mit anderen finanziellen Hilfen, Soforthilfe, Kurzarbeitergeld etc.
- Bestätigung der Höhe der Ausgleichszahlung: Leistungserbringer erhalten keine Bestätigung über die Höhe der Ausgleichszahlung, sondern entnehmen sie dem entsprechenden Kontoauszug.
- Auszahlung Ausgleichszahlung: Die Auszahlung erfolgt dann durch eine von der ARGE benannte Krankenkasse/-verband. Die Zahlung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf das vom LE unter seiner IK bei der ARGE IK hinterlegte Konto, als Betreff wird das IK des LE und „Corona-Schutzschirm“ benannt.
- Weiterleitung Ausgleichszahlung: Zahlungen, die wegen einer falsch hinterlegten Bankverbindung bei uns eingehen, werden von NOVENTI azh srzh zrk schnellstmöglich und natürlich kostenfrei direkt auf das Kundenkonto weitergeleitet.
- Frist Auszahlung: Es gibt keine Zahlungsfrist für die Ausgleichszahlungen. Aufgrund der zu erwartenden Antragsmenge ist eine längere Bearbeitungszeit nicht auszuschließen.
- NOVENTI azh srzh zrk Service zur Ausgleichszahlung: Aktuell erstellen wir individuelle Auswertungen für unsere Kunden, uns lassen ihnen automatisiert die Summe der abgerechneten Heilmittelleistungen aus Q4/2019 auf dem Postweg zukommen. Wir bitten um etwas Geduld, da die Erstellung und Prüfung der Daten zeitaufwendig ist.
FAQs des GKV-Spitzenverbands zum Heilmittel-Schutzschirm finden Sie hier.