Augenoptik eKV-Pflicht 2023

Ab dem 1. Februar 2023 müssen AugenoptikerInnen Kostenvoranschläge elektronisch einreichen.

Gemäß den neuen Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen muss die Übertragung elektronisch erfolgen. Eine Übermittlung per Fax ist nicht mehr datenschutzkonform und wird von den gesetzlichen Kostenträgern nicht mehr bearbeitet bzw. beantwortet. 

Aufgrund des Schiedsspruches zu den Rahmenempfehlungen gemäß §127 Abs. 9 SGB V wird der elektronische Kostenvoranschlag für AugenoptikerInnen verpflichtend.
 

Wann wird ein eKV benötigt?

Ein elektronischer Kostenvoranschlag ist notwendig für:

  • AugenoptikerInnen mit GKV-Zulassung
  • Hilfsmittel, wie Sehhilfen, für die es keinen Vertragspreis gibt
  • Hilfsmittel, die genehmigungspflichtig sind

Wie kann der eKV eingereicht werden?

Der elektronische Kostenvoranschlag unterscheidet sich nur in der Form der Einreichung vom herkömmlichen Kostenvoranschlag. 

WICHTIG: Eine Einreichung per Fax oder Post ist ab 1. Februar 2023 nicht mehr zulässig.

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Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf. 

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