Ergotherapie: Neue Höchstmengen bei Verordnungen ab 01.07.2021

Quelle: Pressemitteilung G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Richtlinienänderungen angekündigt, die nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 1. Juli 2021 in Kraft treten sollen.

Die Höchstmenge für die Diagnosegruppen PS 2 und PS 3 im Bereich der Ergotherapie soll je Verordnung von 10 auf 20 Einheiten aufgestockt werden.

Damit soll eine kontinuierliche Heilmittel-Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen psychischen Erkrankungen wie z. B. schweren Angst-, Zwangs-, Belastungs- oder Persönlichkeitsstörungen mit nur einem Arztkontakt im Quartal gewährleistet werden. 

Diese Patienten haben häufig Schwierigkeiten, sich selbst und ihren Alltag zu organisieren. So können möglichweise Arztbesuche wegen einer neuen Verordnung zur Weiterführung der Heilmittelbehandlung eine große Hürde darstellen. Das betrifft vor allem jene Patientinnen und Patienten, bei denen eine ergotherapeutische Behandlung mehrmals pro Woche zentraler Bestandteil des Behandlungskonzeptes ist und die derzeit mehrere Verordnungen pro Quartal brauchen.

Mehr Informationen unter: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/943/