Gültig ab 01.04.2019: NEUES Muster 4 KRANKENBEFÖRDERUNG

Zum Stichtag 01.04.2019 wird ein neues Verordnungsformular für die Krankenbeförderung (Muster 4) eingeführt.  Auf dem neu gestalteten Formular wird dann Bezug auf die Pflegegrade und nicht mehr auf die alten Pflegestufen genommen.

Auswirkungen auf die Abrechnung mit den Kostenträgern:
Relevante Informationen zur Abrechnung sind auf dem neuen Muster  nicht mehr verfügbar, so dass ein zusätzliches Formular benötigt wird.

Das müssen Sie zukünftig bei der Abrechnung beachten:

  • Die azh stellt ihren Kunden ein Begleitformular zur Verfügung, auf dem für jede Krankenbeförderungsverordnung die notwendigen Informationen zur Abrechnung eingetragen werden müssen. Nur so kann ein reibungsloser Abrechnungsablauf gewährleistet werden.
     
  • Alternativ können azh Kunden ihre Abrechnungsinformationen auch digital zur Verfügung stellen. Dafür werden zusätzlich zu den Originalunterlagen ein Datensatz benötigt, der pro Einlieferung alle Abrechnungsfälle mit den dazugehörigen Daten enthält. Dieser Datensatz wird über die Branchensoftware an die azh übertragen, mit den Papierdokumenten zusammengeführt, geprüft und zur Abrechnung gegeben. Weitere Informationen erhalten die Kunden bei Ihrem Software-Anbieter.