Heilmittelverordnung - Korrekturmöglichkeiten

Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung und einheitliche Regelungen zur Abrechnung

Die einheitlichen Regelungen in den neuen Rahmenverträgen zur Abrechnung der Heilmittelverordnung legen insbesondere Korrekturmöglichkeiten, -form und -zeitpunkt der Verordnung durch den Leistungserbringer fest. 

Diese sollen zur Rechtsklarheit zwischen Krankenkassen und den Heilmittelerbringer beitragen.

 

Korrekturmöglichkeiten Heilmittelverordnung

Überblick der unterschiedlichen Korrekturmöglichkeiten im Heilmittelbereich:

Physiotherapie

Ergotherapie

Logopädie

Podologie

 

Korrekturen laut Anlage 3, 3a oder 3b müssen innerhalb von 3 Monaten nach Absetzung eingereicht werden, passiert dies nicht fristgerecht, bleibt die Absetzung bestehen.

 

Für NOVENTI-Abrechnungskunden:


Für Wiedereinreichungen von korrigierbaren Verordnungen nach Absetzung nach Anlage 3, 3a oder 3b verwenden Sie bitte das Begleitschreiben für die Abteilung Nachberechnung. Somit können wir Wiedereinreichungen (Einsprüche/Widersprüche) mit verkürzten Fristen für Sie priorisiert bearbeiten.

Das Begleitschreiben Abteilung Nachberechnung ist nicht für Erstabrechnungen nach Muster 13 verwendbar.

Einfach Downloaden, ausfüllen und für die Einreichnung verwenden:

Download Begleitschreiben Abteilung Nachberechnung