Hilfsmittelversorgung – Aktuelle Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes

Hilfsmittelversorgung – Aktuelle Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes

Zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus/ COVID-19 hat der GKV-Spitzenverband Empfehlungen veröffentlicht die bis 31.05.2020 gültig sind. (Stand: 19.03.2020)

Am 25.3. wurden Aktualisierungen vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Hier finden Sie die Details zu den Aktualisierungen.

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt seinen Mitgliedskassen in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern folgende Vorgehensweise, um einen reibungslosen Versorgungsprozess sicherzustellen. Die Empfehlungen gelten für Hilfsmittel und zusätzliche Leistungen wie Reparaturen.

Überblick:

  • Kontaktreduzierung bei der Versorgung: Der persönliche Kontakt bei der Hilfsmittelabgabe soll auf ein Mindestmaß reduziert werden. Wo möglich soll der Versandweg gewählt werden. Beratungen oder Einweisungen können z.B. telefonisch oder über digitale Medien erfolgen.
  • Administrative Prozesse: Auf Unterschriften (Empfangsbestätigung, Beratungsdokumentation etc.) kann verzichtet werden. Der Leistungserbringer unterzeichnet und macht deutlich, dass die Unterzeichnung durch ihn aufgrund der Corona-Pandemie notwendig war.
  • Fristen: Die Krankenkasse sieht von Vertragsstrafen bzw. Sanktionen ab, sofern vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus triftigem Grund nicht eingehalten werden können.
  • Ärztliche Verordnung: Nicht aufschiebbare (Erst-)Versorgungen können im Ermessen des Leistungserbringers auch ohne Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung begonnen werden. Die Verordnung kann auch nach dem Lieferdatum ausgestellt werden. 

    Auf eine Folgeverordnung wird bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wie Inkontinenzhilfen oder Stoma Artikel verzichtet, sofern die Erstversorgung bereits von der Krankenkasse genehmigt oder Genehmigungsfreiheit vertraglich vereinbart wurde.

Empfehlungen im Detail: Hier finden Sie die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes im Detail.

Aktuelle Umsetzung seitens der Krankenkassen: Es liegen bereits vereinzelt Informationen von einigen Krankenkassen zu Maßnahmen anlässlich der Empfehlungen vor. Bitte setzen Sie sich bei Rückfragen mit den Kassen in Verbindung. Sobald eine einheitlich gültige Regelung vorliegt informieren wir Sie an dieser Stelle.