Hilfsmittelverzeichnis – Alle Infos

Geht es um die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen, müssen Hilfsmittel-Leistungserbringer viele Details kennen. Viele davon finden sich im Hilfsmittelverzeichnis. Hier finden Sie wichtige Einzelheiten

Telefonische BeratungAngebot zur Abrechnungsdienstleistung

Funktion des Hilfsmittelverzeichnisses

Als Hilfsmittel bezeichnet man sämtliche Produkte, die – auch vorsorglich – eingesetzt werden bei Krankheiten oder Handicaps, um Handicaps im Alltag auszugleichen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken. Sollen verordnete Hilfsmittel für gesetzlich Versicherte von deren Krankenkasse übernommen werden, müssen diese im vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) herausgegebenen Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein, das Vorgaben zur Beschaffenheit und Qualität der am Markt verfügbaren Hilfsmittel beinhaltet. Um den gesetzlichen Anforderungen sowie dem technologischen Fortschritt geschuldeten Weiterentwicklungen Rechnung zu tragen, wird das Hilfsmittelverzeichnis regelmäßig überarbeitet bzw. fortgeschrieben. Nicht enthaltene Hilfsmittel können auf Antrag der Hersteller und nach Prüfung durch den GKV-Spitzenverband aufgenommen werden.

So ist das Hilfsmittelverzeichnis aufgebaut

Das Hilfsmittelverzeichnis enthält derzeit 42 (Stand 03/2018) in Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel eingeteilte Produktgruppen, die weitgehend alphabetischen aufsteigend geordnet sind - von „Adaptionshilfen“ bis „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ und darauf folgend „Sonstige Pflegehilfsmittel“ und „Verschiedenes“. Die Produktgruppen sind untergliedert in Einsatzorte, also die betreffenden örtlichen Umgebungen bzw. Körperteile oder -abschnitte für den Einsatz der Hilfsmittel.

So ist die Produktgruppe Prothesen (PG24) beispielsweise unterteilt in Vor- und Mittelfuß, Fuß, Knie, Hüfte, Bein, Brust und Produkte ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze.

Nachgeordnet sind Untergruppen, in welchen die einzelnen Produktartarten gelistet sind. Innerhalb der Produktarten sind ggf. die Einzelprodukte mit Produktbezeichnung und Hersteller zu finden.

In den Produktgruppen werden Mindestanforderungen an die Qualität der Hilfsmittel und den herstellenden bzw. abgebenden Dienstleister (Beschreibung mit leistungsrechtlichen Hinweisen) sowie versorgungsspezifische Indikationen (geeignete und beim betreffenden Krankheits- bzw. Schädigungsbild anzuwendende Maßnahme) genannt. Damit entspricht das Hilfsmittelverzeichnis den Grundlagen des  Sozialgesetzbuchs (SGB V), das die Qualitätssicherung (§ 139), die Verträge mit Leistungserbringern (§ 127) sowie den Grundsatz der Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit (§ 70) vorgibt. Auf seiner Homepage bietet der GKV-Spitzenverband das Hilfsmittelverzeichnis an, in dem sich Produktgruppen oder einzelne Produkte nachschlagen lassen.

Hilfsmittel sorgenfrei abrechnen

Mit über 20.000 Einträgen hat das Hilfsmittelverzeichnis zwar keine rechtlich bindende Wirkung, liefert jedoch wichtige Informationen zur GKV-Leistungsübernahme sowie zur Qualität und Funktion der Hilfsmittel. Wichtig ist: Die Kostenübernahme der gelisteten Pflegehilfsmittel liegt nicht bei den Kranken- , sondern bei den Pflegekassen!

Welche Kosten für Hilfsmittel übernommen werden, ob Kostenvoranschläge nötig sind und wie hoch der Eigenanteil der Patienten ist - Sie finden sich in diesem Dickicht schwer zurecht oder möchten auf Nummer sicher gehen? azh VertragsCheck schafft Abhilfe: Sie erhalten zuverlässige Informationen dazu, ob ein Kostenvoranschlag nötig ist, was der Kostenträger bezahlt und wie hoch der Eigenanteil des Patienten ist – sicher, schnell und unkompliziert.

azh VertragsCheck

Hilfsmittelverzeichnis konkret: Hilfsmittelpositionsnummern

Jedes GKV-seitig zugelassene Hilfsmittel hat eine individuelle Hilfsmittelpositionsnummer, unter der sich im Hilfsmittelverzeichnis seine genaue Bezeichnung, eine Beschreibung und Indikationen sowie ggfs. Angaben zu Hersteller, Aufnahme- und Änderungsdatum finden.

Hilfsmittelpositionsnummern sind wie folgt aufgebaut:

Jeder Produktgruppe, jedem Anwendungsort und jeder Untergruppe ist je eine zweistellige Nummer, jeder Produktart eine einstellige Nummer zugeordnet.

Die letzten drei Stellen bezeichnen die konkreten Einzelprodukte inklusive Produktname und Herstellerangabe

Fügt man die Nummern in der Reihenfolge Produktgruppe, Anwendungsort, Untergruppe, Produktart und Produkt zusammen und gliedert sie mit Punkten, erhält man die individuelle Hilfsmittelpositionsnummer.


Ein Beispiel: Unter den Bandagen (Produktgruppe 05) für Ellenbogen (Anwendungsort 08) listet das Hilfsmittelverzeichnis in der Untergruppe Ellenbogen-Kompressionsbandagen (01) als Produktart (1) Ellenbogen-Kompressionsbandagen mit Pelotte(n) auf. Unter dieser Produktart sind aktuell (Stand 03/2018) 64 Einzelprodukte mit Namen und Herstellerangaben genannt.

Für alle gelisteten Produkte gilt dieselbe Beschreibung („Ellenbogen-Kompressionsbandagen mit Pelotten sind zirkulär komprimierende, elastische Gewebe, mit elastischen Profil-polstern oder Druckplatten“) und Indikation („Chronische, posttraumatische oder postoperative Weichteilreizzustände im Bereich des Ellenbogengelenks“).

Wichtig: Handwerklich herzustellende Hilfsmittel können von der Norm in Bezug auf die letzten 3-Stellen der Hilfsmittelpositionsnummer abweichen - die Einzelproduktauflistung entfällt.

Sie interessieren sich für die Themen Hilfsmittel und Hilfsmittelverordnung? Auf unserer Infoseite finden Sie viele hilfreiche Informationen dazu: zur Infoseite Hilfsmittelverordnung.

  • Form und Inhalt der Hilfsmittelverordnung
  • Was versteht man unter Hilfsmittel?
  • Der Hilfsmittelverordnung zugrundeliegendes Regelwerk
  • Kann ich den Abrechnungsprozess der Rezepte auslagern
  • Besonderheit: Hilfsmittelverordnung im Rahmen des Entlassmanagements

Beratung unter 089 92108-333Angebot zur Abrechnungsdienstleistung

Für Leistungserbringer maßgeblich

Hilfsmittelpositionsnummern des Hilfsmittelverzeichnisses sind fester Bestandteil der auf Basis von § 127 SGB V geschlossen Rahmenverträge von Krankenkassen und den Berufsverbänden der Hilfsmittel-Leistungserbringer.

In diesen Verträgen ist z.B. geregelt, ob es eine Preisobergrenze für Hilfsmittel gibt. Weiter geben sie vor, in welcher Höhe die Krankenkassen die Kosten spezifischer Hilfsmittelpositionen übernehmen und wann Leistungserbringer vor der Anfertigung bzw. Aushändigung einen Kostenvoranschlag bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen müssen. Zudem machen die Verträge Vorgaben hinsichtlich der Qualifikation von Leistungserbringern und deren Erfüllung einer ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel.

Unter dem Strich bedeutet das: Leistungserbringer müssen sehr viele Details im Blick behalten. Geht es um Vertragsmanagement, Abrechnung und Branchensoftware, unterstützen wir Sie gerne. Als erfahrener Partner von Leistungserbringern in der Hilfs- und Heilmittelbranche halten wir passgenaue Lösungen bereit, die Ihre Arbeitsabläufe effizienter sowie Vertrags- und Abrechnungsprozesse sicherer machen. Melden Sie sich jetzt, wir beraten Sie gerne.

Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.

Immer up-to-date – unsere Newsletter

Neuigkeiten und Wissenswertes speziell für Gesundheitsberufe der Bereiche Heilmittel und Hilfsmittel.
Abonnieren Sie jetzt unseren kostenfreien Newsletter!

Jetzt zum Newsletter anmelden