Langfristiger Heilmittelbedarf - 7 neue Diagnosen ab 01.07.2021

Quelle: Pressemitteilung G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Richtlinienänderungen angekündigt, die nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 1. Juli 2021 in Kraft treten sollen.

Die Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf soll durch den Beschluss ab 01.07.2021 durch folgende Krankheitsbilder ergänzt werden:

  • Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
  • Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
  • blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
  • Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
  • Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
  • angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
  • schwere Verbrennungen oder Verätzungen

Weitere Informationen unter: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/943/