LBNR Lebenslange Beschäftigungsnummer

Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Neues Verfahren für Mitarbeiterregistrierung und Abrechnung

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie ihre Träger müssen ihre Mitarbeiter, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in ein Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu ihnen machen. Hierfür wurde das BeVaP (Beschäftigtenverzeichnis ambulante Pflege) entwickelt, das den Pflegekräften automatisch eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) zuweist. Aber nicht nur ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sind von dieser Neuerung betroffen. Auch Einzelpflegekräfte gemäß § 77 SGB XI sind verpflichtet, sich im BeVaP zu registrieren, um eine LBNR zu erhalten.

Damit wird der Übergang von handschriftlichen Leistungsnachweisen und Handzeichenlisten zu einer papierlosen elektronischen Abrechnung erleichtert. Die LBNR dient als eindeutige Identifikation für jeden Mitarbeiter und ermöglicht eine präzise und effiziente Abrechnung von erbrachten Leistungen. Weniger Verwaltungsaufwand, schnellere Abrechnungen und eine bessere Übersicht über die erbrachten Leistungen sollen den Arbeitsalltag erleichtern.

Wie erhalte ich die LBNR?

  • Registrieren Sie die Mitarbeitenden unter:  https://www.bevap-bund.de/
  • Die Mitarbeitenden erhalten nach Abschluss der Registrierung ihre lebenslangeBeschäftigtennummer.
  • AbrechnungskundInnen melden uns bitte die Beschäftigtennummern der Mitarbeitenden umgehend für die korrekte Abrechnung

Was tun wenn noch keine LBNR vorliegt? - für den Übergang

Liegt noch keine Beschäftigtennummer vor?

Bitte registrieren Sie die MitarbeiterInnen umgehend und fordern die LBNRs an. https://www.bevap-bund.de/ 

KundInnen der ambulanten Pflege haben übergangsweise die Möglichkeit, folgende 9-stellige Schlüssel für Ersatz-Beschäftigtennummern zu verwenden:

  • 999999999 - LeiharbeitnehmerInnen ohne Beschäftigtennummernach §293 Abs.8 Satz2 SGB V
  • 999999998 - Beschäftigte, die noch nicht über eine Beschäftigtennummernach §293 Abs.8 Satz2 SGB V verfügen
  • 999999997 - Beschäftigtennummer nach §293 Abs.8 Satz2 SGB V fehlt aus sonstigem Grund

Wie wird die LBNR dokumentiert?

  • Die Beschäftigtennummer muss auf dem Leistungsnachweis pro Einsatz dokumentiertwerden-
  • Wird die Leistung von mehreren Mitarbeitenden erbracht, so sind alle Mitarbeitenden zu dokumentieren.
  • Auf Grund der Begrenzung im Datenträger an Kasse kann NOVENTI azh aktuell maximal zwei Beschäftigtennummern pro Einsatz erfassen und an Kasse übermitteln können.
  • Wird ein Einsatz von mehreren Mitarbeitenden durchgeführt, so müssen pro Einsatz die Kürzel bzw. Beschäftigtennummern der beiden höchstqualifizierten Mitarbeitenden angegeben werden

Welche Leistungsnachweise sind betroffen?

Es sind alle Leistungsnachweise betroffen, die ab 01.01.2023 von uns mit den Kostenträgernabgerechnet werden.

Gibt es in Einzelfällen Verzögerungen bei der Abrechnung, können auch Leistungsnachweise der Vormonate betroffen sein.

Information für NOVENTI-KundInnen: Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen bearbeiten die Kostenträger Abrechnungsunterlagen nur dann, wenn die Beschäftigtennummern im Datensatz angeliefert werden. Bei fehlenden Beschäftigtennummern werden Kostenträger die Bearbeitung der Abrechnung abweisen. Daher werden wir Vorgänge / Unterlagen ohne Angabe der Beschäftigtennummer an unsere KundInnen zurückschicken

LBNR - Muster für manuell ausgefüllten Leistungsnachweis

Unseren AbrechnungskundInnen, die den Leistungsausweis manuell ausfüllen, empfehlen wir eine durch Komma getrennte Angabe, also Kürzel1, Kürzel2 bzw. LBNR1, LBNR2.

Anleitung: Verarbeitung und Beschriftung der Leistungsnachweise mit LBNR-Angabe

TIPPS FÜR ABRECHNUNGSKUNDINNEN

Nutzen Sie unsere OnlineAbrechnung Pflege oder die Softwareprodukte der NOVENTI Care?
Hier werden die notwendigen Eingabemöglichkeiten rechtzeitig für Sie zur Verfügung gestellt.

Nutzen Sie eine alternative Software?
Dann wenden Sie sich zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bitte an Ihren Softwareanbieter.

Füllen Sie die Leistungsnachweise manuell aus?
Dokumentieren Sie auf den Leistungsnachweisen bitte die Beschäftigtennummer. Gerne können Sie auch mit Kürzeln arbeiten. Wichtig ist dabei, dass auf jedem Leistungsnachweis Kürzel und Beschäftigtennummer in einer Legende dokumentiert sind.

Welche Informationen brauchen wir für Ihre Abrechnung:
Bitte stellen Sie uns umgehend Ihre Kürzel (ein bis zu 3-stelliger Wert von 1 bis 995 oder bis zu 3 Buchstaben, (z.B. die ersten Buchstaben des Vor- und Zunamens der Pflegekraft oder eine Ziffer + ein Buchstabe) und Ihre Beschäftigtennummern zur Verfügung, damit wir sie in unserem Erfassungssystem einpflegen können. Nutzen Sie dafür gerne das sichere Postfach im OnlineCenter für eine Nachricht an das Vertrags- und Stammdatenmanagement oder das Kundenservice-Formular unter www.azh.de/kundenservice.

NOVENTI azh Blog

Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus den Bereichen Heilmittel, Hilfsmittel und Pflege und natürlich über wichtige Regelungen im Gesundheitsbereich.
Wollen Sie die Informationen direkt bekommen? Abonnieren Sie kostenfrei unsere Newsletter:
 

Newsletter Heilmittel  Newsletter Hilfsmittel  Newsletter Pflege