Mehrwertsteuersenkung 01.07.2020 – FAQ-Katalog Stand 11.09.2020

Aktualisierte Version Stand 11.09.2020

Anlässlich der temporären Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 (vom 01.07.2020 bis einschließlich 31.12.2020) aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung haben die Krankenkassenverbände einen gemeinsamen FAQ-Katalog erstellt um Hilfestellung bei der  Abrechnung der Leistungen zu geben. 

Der FAQ-Katalog gilt für alle Verträge, in denen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vereinbart sind. Daneben findet er Anwendung bei Bruttopreisvereinbarungen, in denen vertraglich eine Anpassung an den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz vereinbart ist.

Maßgeblich für die Höhe des Mehrwertsteuersatzes ist das Leistungserbrings-/Abgabedatum, andere Kriterien wie z. B. das Verordnungsdatum, Erstellungsdatum des Kostenvoranschlags, Genehmigungsdatum oder Rechnungsdatum sind nicht relevant.

Folgende Themen werden im FAQ-Katalog behandelt:

  • Umsatzsteuer bei Vergütungsform „Kauf/Wiedereinsatz des Hilfsmittels“
  • Umsatzsteuer bei wiederkehrenden Lieferungen oder Leistungen, die nach den Vergütungsverträgen mehrmalig (z. B. monatlich) vergütet werden
  • Umsatzsteuer bei Vergütungsform „Versorgungs- bzw. Fallpauschale“
  • Umsatzsteuer in Genehmigungsverfahren

 

Sollten weitere Details oder Änderungen zum Umgang mit der Mehrwertsteuersenkung bekannt gegeben werden, informieren wir an dieser Stelle. Bei Fragen rund um die Abrechnung stehen Kunden der NOVENTI azh wie gewohnt Ihre persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung.