Mehrwertsteuersenkung

Am 1.Juli 2020 senkt die Bundesregierung den regulären Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16%, den reduzierten von 7% auf 5%. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt.

Grundsätzlich gilt lt. Umsatzsteuergesetz, dass für die Anwendung des jeweiligen MwSt.-Satzes das Datum der Leistungserbringung bzw. das Lieferdatum ausschlaggebend ist. Obwohl die Mehrwertsteuersenkung bereits beschlossen ist, wurden bisher keine Informationen zu konkreten Umsetzungsregelungen veröffentlicht.

Mehrwertsteuersenkung Hilfsmittel

Insbesondere im Hilfsmittelbereich gibt es noch Klärungsbedarf bzgl. Abrechnungsregelungen zu Dauerverordnungen, stichtagsübergreifenden Pauschalen usw. Die zuständigen Berufsverbände und Innungen haben sich zur Klärung an den GKV-Spitzenverband gewandt um möglichst einheitliche Durchführungsregelungen zu erreichen.

Mehrwertsteuersenkung Heilmittel

Die Leistungserbringer aus dem Bereich Heilmittel wird die Änderung nur zu einem geringen Teil betreffen. Es ist zu beachten, dass klassische, ärztliche Heilmittelverordnungen ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit sind, sodass nur für Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe und ggf. sonstige Leistungen die Mehrwertsteueränderung von Bedeutung ist. Bei detaillierten Fragen zu Ihren individuellen Erfordernissen empfehlen wir, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.

Sobald weitere Details für die Bereiche Heilmittel, Hilfsmittel und Transporte bekannt gemacht werden, aktualisieren wir unsere Informationen.

Nutzern der Praxissoftware azh TiM und prothea werden die Software-Updates zur Mehrwertsteuersenkung automatisch zur Verfügung gestellt.