Neuer Rahmenvertrag Ergotherapie

Mit dem Inkrafttreten des Rahmenvertrags Ergotherapie zum 01.01.2022 steigt die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen. Dies wurde von der Schiedsstelle am 15.12.2021 festgelegt.

  • Vom 01.01.2022 bis 30.09.2022 gilt ein befristeter Zuschlag von 11,7 % auf die bislang geltende Vergütung.
  • Ab 1.10.2022 gilt dann die um 5,85 % höhere Vergütung.

Hier finden Sie Informationen des GKV-Spitzenverbandes: https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/vertraege/vertraege.jsp

Was Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten zu beachten haben ist in unserem Blog nachzulesen: Neuer Rahmenvertrag Ergotherapie - zusammengefasst und erklärt!