Verabschiedung Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Das lang erwartete TSVG wurde am 14.3.2019 im Deutschen Bundestag verabschiedet und soll zum 01.05.2019 in Kraft treten. Der 2. Durchgang im Bundesrat ist zum 12.04. terminiert. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

Das Aus für Hilfsmittelauschschreibungen, die  dauerhafte Abschaffung der Grundlohnsummenbildung und die geplante Einführung der Blankoverordnung im Heilmittelbereich sind nur einige Punkte, die das TSVG vorsieht.

Neuigkeiten und Informationen über die Umsetzung des TSVG, die relevanten Änderungen für Sonstige Leistungserbringer und ab wann die neuen Regelungen gelten, erhalten Sie zukünftig unter www.azh.de/news