Verlängerung des Genehmigungszeitraums für Rehasport und Funktionstraining

Nach Aufhebung der Einschränkungen durch Corona und Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs, haben sich die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum Verlängerungszeitraum von Verordnungen verständigt. Die Anspruchsdauer wird um 6 Monate verlängert. Damit sollen die Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall minimiert werden.

Es gilt:

  • Vor dem 16.03.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56:
    Bei Verordnungen Muster 56, die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.
  • Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56:
    Hier wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.
  • Nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56:
    Für nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.

Informationen zu Teilnahmebestätigungen für die Abrechnung, der Fortführung als Online-Angebot und weitere Details können der Information der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene vom 24.07.2020. entnommen werden.