Verschärfte Prüfung der Heilmittelverordnungen für podologische Behandlungen ab 01.06.2019

Die AOK Sachsen-Anhalt kündigt an, dass ab dem 01.06.2019 Ihre Abrechnungsunterlagen von Heilmittelverordnungen verschärft geprüft werden. Grundsätzlich relevant für die Leistungserbringung und Abrechnung von podologischen Therapien ist, das ein diabetisches Fußsyndrom gemäß der gültigen Heilmittelrichtlinie diagnostiziert wurde und eine vollständige und vom Arzt unterschriebene Heilmittelverordnung ausgestellt wurde.

Wenn die Abrechnungsunterlagen Fehler aufweisen, kann dies bedeuten, dass die Verordnungen von der Krankenkassen nicht bezahlt werden.

azh Empfehlung für Kunden: Prüfen Sie Ihre Abrechnungsunterlagen vor Einreichung zur Abrechnung. Achten Sie vor allem auf die Vollständigkeit und Korrektheit des aufgetragenen Indikationsschlüssels sowie des therapierelevanten ICD-10 Schlüssels. Weitere Details zu den Diagnosen teilt die AOK in ihrem Rundschreiben mit, dass alle in Sachsen-Anhalt zugelassenen Podologen erhalten haben sollen.