Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittelrichtlinie – NOVENTI azh srzh zrk war bereit

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird in Kürze beschließen, dass die neue Heilmittelrichtlinie nicht wie geplant zum 01.10.2020, sondern zum 01.01.2021 in Kraft treten wird. Das Bundesministerium für Gesundheit hat der geplanten Verschiebung bereits zugestimmt.

Begründet wird die Verschiebung mit Problemen bei den Herstellern der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware. Diese sei nicht bis zum genannten Termin umstellbar, so die Aussage einiger Softwarehersteller.

Die Software-Lösungen der NOVENTI azh srzh zrk für Therapeuten wurden selbstverständlich rechtzeitig vorbereitet. Alle Kunden der Praxissoftware azh TiM, Prothea und ARThE hätten auch schon zum 01.10.2020 unkompliziert nach der neuen Heilmittelrichtline arbeiten können. Wir sind „Heilmittelrichtlinie-ready“!