Gemäß der Vereinbarung des GKV-Spitzenverbands mit den Berufsverbänden kann Videotherapie künftig regelhaft bei bestimmten Leistungspositionen zu einem definierten Anteil durchgeführt werden.
Quelle: Pressemitteilung GKV Spitzenverband
Vereinbarungen in der Physiotherapie - folgende physiotherapeutische Behandlungen können nun regelhaft per Video durchgeführt werden:
Vereinbarungen in der Ernährungstherapie
In der Ernährungstherapie können künftig die Anamnese und die Intervention per Video durchgeführt werden. Vereinbart wurde, dass nicht mehr als 50 Prozent der verordneten Zeitkontingente per Video erbracht werden dürfen. Bis zu 30 Minuten des Kontingents können zudem nun auch als telefonische Beratung abgerechnet werden.
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