Weiterleitung der Ausgleichszahlungen der Schutzverordnung an Kunden

Anträge für die Ausgleichszahlung entsprechend der am 05.05.2020 in Kraft getretenen „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ des Bundesministeriums für Gesundheit können im Zeitraum vom 20.05. bis einschließlich 30.06.2020 bei der zuständigen ARGE gestellt werden. Der Antrag kann nicht formlos gestellt werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen. Diese finden Sie nach deren Veröffentlichung hier: https://www.zulassung-heilmittel.de/.

Der GKV-Spitzenverband wurde vom Gesetzgeber beauftragt bis zum 15.05.2020 das Nähere zum Antragsverfahren und zur Anweisung der Ausgleichszahlung zu regeln, hierzu werden also noch Informationen vom GKV-Spitzenverband folgen.

NOVENTI azh srzh zrk leitet Ausgleichszahlungen an Kunden weiter

NOVENTI azh srzh zrk sichert Kunden zu, Zahlungen die wegen einer falsch hinterlegten Bankverbindung bei NOVENTI azh srzh zrk eingehen, schnellstmöglich und natürlich kostenfrei direkt auf  die hinterlegten Kundenkonten weiterzuleiten.

Um eine Verzögerung der Auszahlung zu vermeiden, werden alle Leistungserbringer angehalten bei der ARGE IK St. Augustin für Ihre IK hinterlegte Bankverbindung zu prüfen und ggfs. korrigieren zu lassen. Die ARGE IK kann wird wie folgt erreicht:

ARGE·IK
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 30 13001-1340
Fax: +49 30 13001-1350
info@arge-ik.de