03.04.2020
Zwischenabrechnung Heilmittel - Anleitung zur korrekten Durchführung
Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben ihre Bereitschaft erklärt u.a. Zwischenabrechnungen befristet zuzulassen.
Diese Regelung sieht zwingend vor, dass die Verordnungen deutlich gekennzeichnet sind.
Anleitung zur korrekten Vorbereitung der Zwischenabrechnung:
- Bitte vermerken Sie das Wort „Zwischenabrechnung“ am besten auf der Rückseite.
- Weiterhin ist es notwendig, dass Sie sich eine Kopie dieser Verordnung ziehen
- und diese bei Wiederaufnahme der Behandlung mit den weiteren Behandlungsdaten und der Unterschrift des Patienten versehen, einreichen.
- Bitte streichen Sie bei der finalen Einreichung die bereits durch die Zwischenabrechnung abgerechneten Behandlungen durch.
Nur so ist gewährleistet, dass es bei der Abrechnung zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.