Heilmittel: GKV-Spitzenverband informiert - Mitteilung zu vorzeitig ausgestellten Muster-13-Verordnungen

In einigen Bundesländern sind seit 1.10.2020, trotz der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittelrichtlinie auf den 01.01.2021, Verordnungen auf dem erst ab kommenden Januar gültigen Formular Muster 13 aufgetaucht.

 

Der GKV-SV hat daraufhin die KBV umgehend auf die aktuell auftretenden Fälle aufmerksam gemacht und sie aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die betroffenen Praxisverwaltungssysteme (PVS)-Anbieter den Fehler schnellstmöglich beheben und alle Ärzte wieder gültige Heilmittelverordnungen ausstellen. Die PVS-Hersteller bieten lt. GKV-SV bereits Lösungen zum „Downgrade“ für die betroffenen Arztpraxen an.

 

Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den fehlerhaften Verordnungen um Einzelfälle gehandelt hat. Um ein möglichst reibungsloses Abrechnungsverfahren sicherzustellen, muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung eine gültige Verordnung vorliegen.

 

Der GKV-SV geht davon aus, dass die Situation nicht mehr akut ist. Falls sich die Situation wider Erwarten nicht verbessern sollte, ist der GKV-SV für weitere konkrete Hinweise dankbar.