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Im Zuge der Überarbeitung der Rahmenvereinbarung wurde das Muster 56 durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angepasst. Das neue Verordnungsformular (Muster 56) für Rehabilitationssport und Funktionstraining ist seit dem 1. Januar 2023 gültig.
Was müssen Leistungserbringer aus dem Bereich Rehabilitationssport bei der GKV-Abrechnung mit Verordnungsmuster 56 beachten?
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