Mit Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie ist nur noch ein Formular für die Heilmittelverordnung erforderlich. Es ersetzt auch die Formulare 14 oder 18 . Ärzte geben auf Muster 13 an, ob sie Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie oder Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie verordnen.
Was müssen Leistungserbringer aus dem Bereich Heilmittel bei der GKV-Abrechnung mit Verordnungsmuster 13 beachten?
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