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Abrechnung außerklinische Intensivpflege

Seit dem 01.01.2023 wird der Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in einer eigenständigen Richtlinie neu geregelt.

Die G-BA-Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege liefert Informationen:

  • zur Auswahl von Therapieleistungen, die verordnet werden können
  • welche Voraussetzungen dabei gelten 
  • wie die Zusammenarbeit der verschiedenen betreuenden Berufsgruppen koordiniert werden soll

Ziel ist es, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und das Potenzial der Therapie, bis hin zur kompletten Beatmungsentwöhnung bestmöglich auszuschöpfen und zu nutzen.

 

Verordnungen außerklinische Intensivpflege: Neues Muster

Seit 01.01.2023 gilt ein neues Verordnungsmuster (Muster 62B) für außerklinische Intensivpflege. 

Bisher wurden die Patienten, welche betroffen sind, über eine Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Muster 12) versorgt. Die Leistung wird jedoch herausgelöst und ist somit als eigenständige Leistung geregelt. 

Folgende Formulare gelten seit 01.01.2023:

Zu beachten bei der Abrechnung

Sollten Angaben fehlerhaft oder nicht vorhanden sein, müssen diese ggfs. korrigiert oder nachgetragen werden, um Absetzungen seitens der Kostenträger vorzubeugen.

Der verordnende Arzt füllt die Vorderseite des Musters 62B aus.

  • Verordnungsrelevanten Diagnosen
  • Wichtige Informationen zum klinischen Status
  • Wichtige Informationen zum erforderlichen Leistungsumfang 
  • Erstverordnung: Sie kann durch einen Vertragsarzt für bis zu 5 Wochen erfolgen. In der Regel erfolgt die Erstverordnung im Entlassmanagement und ist für bis zu 7 Tage gültig. Da in dieser Zeit eine vertragsärztliche Anschlussversorgung erfolgen muss, hat das Krankenhaus den weiterbehandelnden Vertragsarzt so rechtzeitig über die Verordnung zu informieren, dass eine nahtlose Anschlussversorgung ermöglicht wird.
  • Folgeverordnung: Sie kann grundsätzlich für bis zu 6 Monate ausgestellt werden. Nur bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten, für die keine Aussicht auf nachhaltige Besserung der zu Grunde liegenden Funktionsstörung besteht und für die eine Dekanülierung oder Entwöhnung dauerhaft nicht möglich ist, ist eine Folgeverordnung für bis zu 12 Monate möglich.

Die Rückseite des Verordnungsformulars 62B füllen Versicherte beziehungsweise Pflegedienst aus.
Sie ist für den Antrag des Versicherten bei der Krankenkasse vorgesehen und enthält Felder für die Angaben zum Pflegedienst.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (30.05.2023) www.kbv.de/html/60923.php

Übergangsregelung Muster 12

  • Übergangsregelung bis Oktober 2023:
    Verordnungen der Leistungen von außerklinischen Intensivpflege, welche vor Januar 2023 ausgestellt wurden, sind über den 01.01.2023, allerdings nur bis spätestens 30.10.2023 gültig.

Positionsnummern außerklinische Intensivpflege

Positionsnummernverzeichnis:

 

Abrechnung außerklinische Intensivpflege

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Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.

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