Zum 01. Juli 2025 tritt eine zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Podologieverbänden vereinbarte Änderungsvereinbarung in Kraft.
Zum 01. Juli 2025 werden die Vergütungssätze das erste Mal angepasst. Ausschlaggebend für die Anwendung der neuen Preise ist jeweils das Datum der einzelnen Behandlung.
Zum 01. Juli 2026 werden die Vergütungssätze erneut angepasst. Ausschlaggebend für die Anwendung der neuen Preise ist das Datum der einzelnen Behandlung.
Als Berechnungsgrundlage für die Vergütungsanhebung dienten unter anderem der Anstieg der Inflationsrate, der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sowie der Gewerbemietenindex, die die reale Kostenentwicklung widerspiegeln.
Besonders berücksichtigt wurde dabei auch der Hausbesuchszuschlag.
Ab 01. Oktober 2025 werden die Leistungen in den Diagnosegruppen UI 1 und UI 2 unter dem Begriff „Nagelspangenbehandlung“ geführt.
Eine Unterteilung in unterschiedliche Spangensysteme entfällt.
Übergangsregelungen und Abrechnung Nagelspangenbehandlung
Der Zeitpunkt der Umstellung ist entscheidend und hängt vom Ausstellungsdatum der Verordnung ab: Achten Sie auf das Verordnungsdatum!
Die Übergangsphase bis zum 30. September 2025 gibt den Leistungserbringern Zeit, sich auf die neue Systematik einzustellen und laufende Verordnungen geordnet abzuwickeln.
Ab dem ersten Oktober gibt es zwei neue zusätzliche Positionsnummern und Kürzel.
Damit gibt es ab dem 1. Oktober nur noch folgende GKV-abrechnungsfähige Leistungen in der Podologie:
Heilmittelpositionsnummer | Beschreibung |
Erstbefund klein |
EBF klein |
Erstbefund groß |
EBF groß |
Kontrolle |
Kontrolle |
Abschluss |
Abschluss |
Therapiebericht UI 2 |
Muss nicht in den Maßnahmen angegeben werden – kein Kürzel |
Nagelspangenbehandlung
|
Nsp.Beh. |
Aufschlag für besonderen Aufwand
|
+15 Minuten |
Wichtiger Hinweis: Verordnungen, die bis zum 30. September 2025 ausgestellt wurden, werden weiterhin nach den bisherigen Regelungen erbracht und abgerechnet.
Dies gilt unabhängig davon, wann die Behandlung beginnt oder abgeschlossen wird.
Sie müssen daher ab diesem Zeitpunkt eine unterschiedliche Positionierung in Abhängigkeit vom Verordnungsdatum beachten.
Positionierung der Leistungen in den Diagnosegruppen UI1/UI2 (Verordnungsdatum bis 30.09.2025)
Heilmittelpositionsnummer | Beschreibung |
X8210
| Anpassung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Ross Fraser |
X8220 | Fertigung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser
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X8230 | Nachregulierung der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser
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X8300 | Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange
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X8400 | Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange
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Positionierung der Leistungen in den Diagnosegruppen UI1/UI2 (Verordnungsdatum ab 01.10.2025)
Heilmittelpositionsnummer | Beschreibung |
X8610
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Nagelspangenbehandlung |
X8620
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Aufschlag für besonderen Aufwand |
Kontrollleistungen: Die oft unklar gehandhabten Kontrollmaßnahmen zur Sitz- und Passgenauigkeit einer Nagelspangenbehandlung wurden konkretisiert. Die Anzahl der abrechenbaren Kontrollpositionen ist nun an die Zahl der verordneten Behandlungseinheiten gekoppelt.
Lokalisation: Die bisherige Regelung der Lokalisationsangabe wurde ergänzt, um Interpretationsspielräume zu schließen und die abrechnungsrelevante Angabe eindeutig zu benennen.
Positionstabelle: Ihre gültige Positionstabelle wurde bereits angepasst und steht unseren Kundinnen und Kunden im Kundenportal OnlineCenter in der Rubrik „Preislisten“ zur Verfügung.
Diese umfassenden Änderungen sollen den administrativen Aufwand in der Praxis reduzieren und die Abrechnung der Nagelspangenbehandlung vereinfachen.
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