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Änderungsvereinbarung Podologie 2025

Zum 01. Juli 2025 tritt eine zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Podologieverbänden vereinbarte Änderungsvereinbarung in Kraft.

Neue Vergütungsätze Podologie

Zum 01. Juli 2025 werden die Vergütungssätze das erste Mal angepasst. Ausschlaggebend für die Anwendung der neuen Preise ist jeweils das Datum der einzelnen Behandlung.

Zum 01. Juli 2026 werden die Vergütungssätze erneut angepasst. Ausschlaggebend für die Anwendung der neuen Preise ist das Datum der einzelnen Behandlung. 

Als Berechnungsgrundlage für die Vergütungsanhebung dienten unter anderem der Anstieg der Inflationsrate, der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sowie der Gewerbemietenindex, die die reale Kostenentwicklung widerspiegeln.

Besonders berücksichtigt wurde dabei auch der Hausbesuchszuschlag.

Ab 1. Oktober: Neue Vorgaben Nagelspangenbehandlung

Ab 01. Oktober 2025 werden die Leistungen in den Diagnosegruppen UI 1 und UI 2 unter dem Begriff „Nagelspangenbehandlung“ geführt.
Eine Unterteilung in unterschiedliche Spangensysteme entfällt.

  • Die neuen Vorgaben zur Nagelspangenbehandlung greifen für alle Verordnungen ab dem Ausstellungsdatum 01.Oktober 2025. 
  • Die Leistungsbeschreibung ist in der neuen Anlage 1c im Rahmenvertrag für Podologie geregelt. 
  • Verordnungen, die bis einschließlich 30. September 2025 ausgestellt wurden, werden weiterhin nach den bisherigen Regelungen erbracht und abgerechnet – unabhängig davon, wann die Behandlung beginnt oder abgeschlossen wird. 
  • Somit ergibt sich ab diesem Zeitpunkt eine unterschiedliche Positionierung, die in Abhängigkeit mit dem Verordnungsdatum korrekt vorzugeben ist.

Übergangsregelungen und Abrechnung Nagelspangenbehandlung
Der Zeitpunkt der Umstellung ist entscheidend und hängt vom Ausstellungsdatum der Verordnung ab: Achten Sie auf das Verordnungsdatum! 

Die Übergangsphase  bis zum 30. September 2025 gibt den Leistungserbringern Zeit, sich auf die neue Systematik einzustellen und laufende Verordnungen geordnet abzuwickeln.
 

Ab 1. Oktober: Neue Positionsnummern und Kürzel

Ab dem ersten Oktober gibt es zwei neue zusätzliche Positionsnummern und Kürzel.
Damit gibt es ab dem 1. Oktober nur noch folgende GKV-abrechnungsfähige Leistungen in der Podologie:

Heilmittelpositionsnummer

Beschreibung

 

Erstbefund klein

 

EBF klein

 

Erstbefund groß

 

EBF groß

 

Kontrolle

 

Kontrolle

 

Abschluss

 

Abschluss

 

Therapiebericht UI 2

 

Muss nicht in den Maßnahmen angegeben werden – kein Kürzel

 

Nagelspangenbehandlung

 

 

Nsp.Beh.

 

Aufschlag für besonderen Aufwand

 

 

+15 Minuten

Für Vorordnungen bis einschließlich 30. September 2025 gilt

 

Wichtiger Hinweis: Verordnungen, die bis zum 30. September 2025 ausgestellt wurden, werden weiterhin nach den bisherigen Regelungen erbracht und abgerechnet.

Dies gilt unabhängig davon, wann die Behandlung beginnt oder abgeschlossen wird.

Sie müssen daher ab diesem Zeitpunkt eine unterschiedliche Positionierung in Abhängigkeit vom Verordnungsdatum beachten.

 

Positionierung der Leistungen in den Diagnosegruppen UI1/UI2 (Verordnungsdatum bis 30.09.2025)

Heilmittelpositionsnummer

Beschreibung

 

X8210

 

Anpassung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Ross Fraser

 

X8220

Fertigung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser

 

 

X8230

Nachregulierung der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser

 

 

X8300

Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange

 

 

X8400

Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange

 

Für Verordnungen ab dem 01. Oktober 2025 gilt:

  • Diese Verordnungen unterliegen vollständig den neuen Vorgaben zur Nagelspangenbehandlung.
  • Es gelten ausschließlich die neue Struktur, Terminologie und Leistungslogik der Anlage 1c.
  • Die neue Heilmittelpositionsnummer für die "Nagelspangenbehandlung" ist X8610, ergänzt durch X8620 als "Aufschlag für besonderen Aufwand".


Positionierung der Leistungen in den Diagnosegruppen UI1/UI2 (Verordnungsdatum ab 01.10.2025)

Heilmittelpositionsnummer

Beschreibung

 

X8610

 

 

Nagelspangenbehandlung

 

X8620

 

 

Aufschlag für besonderen Aufwand

Weitere Details aus der Änderungsvereinbarung

  • Kontrollleistungen: Die oft unklar gehandhabten Kontrollmaßnahmen zur Sitz- und Passgenauigkeit einer Nagelspangenbehandlung wurden konkretisiert. Die Anzahl der abrechenbaren Kontrollpositionen ist nun an die Zahl der verordneten Behandlungseinheiten gekoppelt.

  • Lokalisation: Die bisherige Regelung der Lokalisationsangabe wurde ergänzt, um Interpretationsspielräume zu schließen und die abrechnungsrelevante Angabe eindeutig zu benennen.

  • Positionstabelle: Ihre gültige Positionstabelle wurde bereits angepasst und steht unseren Kundinnen und Kunden im Kundenportal OnlineCenter in der Rubrik „Preislisten“ zur Verfügung.

Fazit

Diese umfassenden Änderungen sollen den administrativen Aufwand in der Praxis reduzieren und die Abrechnung der Nagelspangenbehandlung vereinfachen.

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