Am 01.08.2021 ist ein neuer bundeseinheitliche Vertrag über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie in Kraft getreten. Vertragspartner sind der GKV-Spitzenverband sowie Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten IFK, Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V., VDB-Physiotherapieverband e.V. und Verband Physikalische Therapie (Vereinigung für die Physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.).
Die neuen Vergütungsätze in der Preisliste gelten für Behandlungen, die ab dem 01.08.2021 durchgeführt werden und frühestens zum 01.09.2021 abgerechnet werden.
NOVENTI Kunden können die neuen Preise bereits ab 01.08.2021 ganz normal über uns abrechnen,
damit die Auszahlung der Abrechnung bereits mit den neuen Preisen ohne Verzögerung abgewickelt wird und damit die Liquidität der TherapeutInnen nicht tangiert wird.
Was ist zu tun? Was ist zu beachten? Wir haben die wichtigsten Punkte für PhysiotherapeutInnen zusammengefasst und erklärt.
Neue Preisliste Physiotherapie mit Regelbehandlungszeit und Zuzahlungstabelle: hier einsehen!
Der Vertrag ist innerhalb von 6 Monaten ab Inkrafttreten schriftlich anzuerkennen. Leistungserbringer nach § 124 Absatz 1 und 2 SGB V müssen diesen Rahmenvertrag gegenüber der zuständigen ARGE innerhalb von 6 Monaten schriftlich (z.B. per Post, Fax oder E-Mail) anerkennen.
Ausnahme: Für Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen gilt dieser Vertrag, ohne dass es einer Zulassung sowie einer Anerkennung dieses Vertrages bedarf (siehe Vertrag § 1 Abs. 4).
Vorlage Anerkenntniserklärung: Downloaden - Ausfüllen - Abschicken!
Es gelten unterschiedliche Fristen zum Behandlungsbeginn die beachtet werden müssen:
Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme anzugeben. (s. Vertrag § Abs. 1).
NOVENTI Kunden können Ihre Zuzahlungstabellen über das OnlineCenter in der Rubrik "Preislisten" abrufen.
Bei fehlenden oder falschen Angaben auf der Verordnung wird die Verordnung abgesetzt und der Leistungserbringer hat 3 Monate Zeit die Verordnung einmalig zu korrigieren und erneut einzureichen.
Die Angaben dazu sind im Rahmenvertrag in folgenden Anlagen geregelt:
Anlage 3a - notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung „Ärzte“
Anlage 3b - notwendige Angabe auf der Heilmittelverordnung „Zahnärzte“
Ein Kreuz auf der Verordnung ist hier nicht ausreichend. Die schriftliche Anforderung ist der Abrechnung beizufügen.
Schriftliche Anforderung durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse oder der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
Gültigkeit der Verordnung
Behandlungsunterbrechungen
Reihenfolge
Ein Behandlungsabbruch ist auf der Rückseite zu dokumentieren. Teilabrechnungen sind nicht möglich.
Beginn und Beendigung der Behandlung:
Wichtige Informationen rund um die Aktualisierung der Preislisten in azh TiM hat unsere Technische ServiceLine zusammengefasst:
X0102 Unterwasserdruckstrahlmassage
X0106 Klassische Massagetherapie (KMT)
X0107 Bindegewebsmassage (BGM)
X0108 Segement-, Periost-, Colonmassage
X0201 Manuelle Lymphdrainage MLD 45 Minuten
X0202 Manuelle Lymphdrainage MLD 60 Minuten
X0204 Kompressionsbandagierung einer Extremität
X0205 Manuelle Lymphdrainage MLD 30 Minuten
X0301 Übungsbehandlung: Einzelbehandlung
X0305 Übungsbehandlung im Bewegungsbad: Einzelbehandlung
X0306 Chirogymnastik: Einzelbehandlung
X0401 Übungsbehandlung: Gruppenbehandlung (2-5 Patienten)
X0402 Übungsbehandlung im Bewegungsbad: Gruppenbehandlung mit 2-3 Patienten
X0405 Übungsbehandlung im Bewegungsbad: Gruppenbehandlung mit 4-5 Patienten
X0501 Allgemeine Krankengymnastik (KG): Einzelbehandlung
X0507 Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät): Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten
X0601 Allgemeine Krankengymnastik (KG): Gruppenbehandlung (2-5 Patienten)
X0702 Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane (insbesondere bei Mukoviszidose oder bei Lungenerkrankungen, die der Mukoviszidose vergleichbare pulmonale Schädigungen aufweisen) - KG-Muko: Einzelbehandlung
X0708 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath als Einzelbehandlung (KG-ZNS-Kinder nach Bobath)
X0709 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Vojta als Einzelbehandlung (KG-ZNS-Kinder nach Vojta)
X0710 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath als Einzelbehandlung (KG-ZNS nach Bobath)
X0711 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Vojta als Einzelbehandlung (KG-ZNS nach Vojta)
X0712 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach PNF als Einzelbehandlung (KG-ZNS nach PNF)
X0805 Krankengymnastik in der Gruppe bei cerebral bedingten Schädigungen für Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres (2-4 Kinder)
X0902 Krankengymnastik im Bewegungsbad: Einzelbehandlung
X1004 Krankengymnastik im Bewegungsbad: Gruppenbehandlung mit 2-3 Patienten
X1005 Krankengymnastik im Bewegungsbad: Gruppenbehandlung mit 4-5 Patienten
X1104 Traktionsbehandlung mit Gerät: Einzelbehandlung
X1201 Manuelle Therapie: Einzelbehandlung
X1302 Elektrotherapie: Einzelbehandlung
X1303 Elektrostimulation bei Paresen: Einzelbehandlung
X1310 Hydroelektrisches Teilbad (Zwei-/Vierzellenbad): Einzelbehandlung
X1312 Hydroelektrisches Vollbad (z.B. Stangerbad): Einzelbehandlung
X1501 Warmpackung (einzelner oder mehrerer Körperteile): Einzelbehandlung
X1517 Wärmetherapie mittels Heißluft: Einzelbehandlung
X1530 Heiße Rolle: Einzelbehandlung
X1531 Ultraschall-Wärmetherapie: Einzelbehandlung
X1532 Bäder (Voll-oder Teilbäder) mit Peloiden: Vollbad
X1533 Bäder (Voll-oder Teilbäder) mit Peloiden: Teilbad
X1534 Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteil(en): Einzelbehandlung
X1714 Kohlensäurebad: Einzelbehandlung
X1732 Kohlensäuregasbad (CO2-Trockenbad) als Voll- Dreiviertel- oder Halbbad: Einzelbehandlung
X1733 Kohlensäuregasbad (CO2-Trockenbad) als Teilbad: Einzelbehandlung
X1801 Inhalationstherapie: Einzelbehandlung
X2001 Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie (Standardisierte Heilmittelkombination gem. §§ 12 Abs. 5 und 25 HeilM-RL): D1 Einzelbehandlung
X9701 Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht an die Ärztin oder den Arzt
X9933 Hausbesuch inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
X9934 Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
X1906 Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse oder der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus den Bereichen Heilmittel, Hilfsmittel und Pflege und natürlich über wichtige Regelungen im Gesundheitsbereich.
Wollen Sie die Informationen direkt bekommen? Abonnieren Sie kostenfrei unsere Newsletter:
Newsletter Heilmittel Newsletter Hilfsmittel Newsletter Pflege