Telematikinfrastruktur (TI) - Sonstige Leistungerbringer

 

Telematikinfrastruktur (TI) ist das Datennetzwerk an das zukünftig jeder, der in Deutschland mit digitalen Gesundheitsdaten arbeitet, angebunden wird. Durch die TI wird eine sichere und schnellere Kommunikation zwischen allen Akteuren im Gesundheitsmarkt gewährleistet.

Nach Ärzten und Apotheken folgen sukzessive auch die Berufsgruppen aus den Bereichen Heilmittel, Hilfsmittel und Pflege. 

TI-Start für Physiotherapie seit dem 01. Juli 2021 - Physiotherapeut:innen können sich seit dem 01.07.2021 offiziell freiwillig an die TI anbinden lassen. 

 

Voraussetzungen für Einrichtung eines TI-Zuganges: 

  • Ein leistungsfähiger Internetanschluss  (Empfohlen: DSL-, Kabel- oder Glasfaseranschluss)
  • Ihre Registrierung beim elektronischen Gesundheitsberufsregister (eGBR) 
  • Eine freigeschaltete Institutionskarte (SMC-B) – ohne SMC-B ist keine TI-Installation möglich
  • Ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA) 
  • Ein Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst) 
  • Stationäre(s) E-Health-Kartenterminal(s) - je Kartenterminal einen freien 220V Stromanschluss sowie einen freien Netzwerkanschluss

 

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Das sind die Vorteile der TI für Sie als Physiotherapeut/in bei freiwilliger Anbindung: 

  • Die TI ermöglicht die vernetzte und somit abgestimmte Kommunikation im Gesundheitsmarkt und ist fester Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens.  

  • Leistungserbringern aus dem Bereich der Heilmittel wird nun ebenfalls die Möglichkeit geboten sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden.  

 

Alle Informationen zum
Registrierungs- & Beantragungsprozess

Elektronischen Gesundheitsberuferegister - eGBR

Um personenbezogenen Daten zu schützen, wird nur registrierten Nutzern der Zugang zur TI gewährt.  Um dies zu gewährleisten, sind zwei Identifikationsausweise, der elektronische Praxisausweis oder Institutionsausweis (SMC-B) sowie der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) notwendig.

 

Alle Infos zum eGBR

Elektronische Heilberufsausweis - eHBA

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) weisen sich Sonstige Leistungserbringer genauso wie Vertreter von Heilberufen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker im digitalen Gesundheitsnetz aus. Dies dient dem Schutz von sensiblen Daten.

 

Alle Infos zum eHBA

SMC-B Karte (Institutionskarte)

Zur Nutzung der Telematikinfrastruktur ist die Bestellung einer SMC-B Karte (Institutionskarte) unbedingt notwendig. Diese dient zur Identifikation Ihrer Praxis und gleichzeitig zum Verbindungsaufbau mit der TI. In Bezug auf die SMC-B arbeitete NOVENTI mit einem erfahrenen Partner zusammen.

 

Alle Infos zum SMC-B Karte

Telematikinfrastruktur – Anbindung für PhysiotherapeutInnen

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