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GKV-Spitzenverband – wer ist das?

Für die Tätigkeit von Heilmittelerbringern sind Organisationen wie der GKV-Spitzenverband oder der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von immenser Bedeutung. Wer sich dahinter verbirgt und inwiefern sie sich auf die Arbeit von Dienstleistern im Gesundheitswesen auswirken, ist im folgenden für Sie zusammengestellt.

(Informationsstand dieses Beitrags ist Juli 2019)

Der GKV-Spitzenverband

In Deutschland gibt es derzeit 109 Gesetzliche Krankenkassen (GKV), die im Spitzenverband Bund der Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband zusammengeschlossen sind. Seit dem Jahr 2008 bildet er den einzigen aus vormals 7 Kassenverbänden hervorgegangenen Zusammenschluss, der gesetzlich vorgesehen ist und dessen Beschlüsse für die gesetzlichen Krankenkassen bindend sind.

Er verantwortet beispielsweise das Aushandeln von Rahmenverträgen inkl. Vergütungen für den ambulanten und stationären Bereich sowie für Zahnärzte. Die Festlegung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel für die Erstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen oder die Vertretung der Interessen der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber der Politik. Der GKV-Spitzenverband ist gemäß dem Bundesgesundheitsministerium „eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.“ Er hat seinen Sitz in Berlin.

GKV-Spitzenverband und Heilmittelerbringer

Nachdem rund 90 % der Krankenversicherten in Deutschland Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, kann der GKV-Spitzenverband als Schwergewicht im Gesundheitswesen bezeichnet werden. Zu seinen gesetzlich verankerten Aufgaben gehört u.a. das Vereinbaren von Rahmenbedingungen mit den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene für die einheitliche Abgabe von Heilmitteln sowie die Formulierung von Zulassungsempfehlungen. Damit hat der GKV-Spitzenverband erheblichen Einfluss auf die Arbeit von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten.

Bundeseinheitliche Höchstpreise für HEILMITTEL ab 1.Juli 2019 ("Vergütungsvereinbarung")

Im Interesse der Gleichstellung aller Heilmittelerbringer wurden die bis im Juni 2019 geltenden, zum Teil unterschiedlichen Preise in den einzelnen Bundesländern harmonisiert. Seit Juli 2019 bestehen bundesweit einheitliche Preise pro Berufsgruppe. Diese werden vom Jahr 2020 an bundeseinheitlich verhandelt. Das „alte“ System mit regionalen Unterschieden ist damit aufgehoben. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSGV), das zum 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist.

Deshalb gilt ab 1. Juli 2019 je Berufsgruppe nur noch ein bundeseinheitlicher Vertrag, welcher für jedes Bundesland und jede Kassenart den jeweils höchsten Preis, der für die jeweilige Leistungsposition/Gebührenpositionsnummer in einer Region des Bundesgebietes vereinbart worden ist, ansetzt (Höchstpreis).Wenn Sie NOVENTI azh Kunde sind, finden Sie die jeweils aktualisierten Positions-/Zuzahlungstabellen in Ihrem Onlinecenter.

Die häufigsten Fragen mit Antworten zur Höchstpreisvereinbarung seit 01.07.2019 finden Sie hie

Kann ich den Abrechnungsprozess der Rezepte auslagern?

Ja, die NOVENTI azh übernimmt für Sie den kompletten Abrechnungsprozess Ihrer Verordnungen und Rezepte mit den Krankenkassen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der NOVENTI azh und unserem umfassenden Leistungsangebot:

        
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Beratung unter 089 92108-333Angebot zur Abrechnungsdienstleistung

Kostenträger lehnen Erstattung ab

In manchen Fällen entpuppt sich eine „normale“ Hilfsmittelverordnung im Nachhinein als UV-Rezept. Folge: Die Krankenkasse lehnt die Bezahlung mit Verweis auf die Zuständigkeit des UV-Trägers ab. Trotz Klärungsversuchen seitens der NOVENTI azh besteht die Gefahr, dass beide Kostenträger die Erstattung ablehnen. Wir empfehlen Ihnen in diesen Fällen, ggf. mit Ihrem Patienten Rücksprache zu halten und diesem die Leistung privat in Rechnung zu stellen. Weisen Sie bitte den Patienten darauf hin, dass er die Erstattung mit seiner Krankenkasse absprechen sollte.

Susanne Schneider

Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.

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