Alle Nutzer von Kassensystemen müssen spätestens ab 01.04.2021 eine Anbindung an die Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vorweisen können. Auch Sonstige Leistungserbringer aus den Heilmittelbereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie, sind betroffen, wenn Sie beispielsweise Selbstzahlerleistungen oder Zuzahlungen abrechnen.
Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen im Sinne des § 146a AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Dies gilt auch für Praxisverwaltungssoftware wie z.B. azh TiM und prothea.
Nach Mitteilung der Finanzbehörden sind die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen, wobei mit Blick auf die Corona-Pandemie eine Frist bis längstens 31. März 2021 besteht. Widrigenfalls können Bußgelder verhängt werden.
Bitte stimmen Sie, Ihre konkrete Situation betreffenden Details, bei Bedarf mit Ihrer persönlichen Steuerberatung ab!
Benötigen Sie noch eine TSE-Anbindung? Falls Nutzer von azh TiM und prothea noch Bedarf haben und bisher keine TSE-Anbindung eingerichtet haben, bieten wir ihnen hiermit gerne das TSE-Paket der NOVENTI, zur Anbindung an die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung an. Bitte klären Sie die, Ihre konkrete Situation betreffenden Details, bei Bedarf mit Ihrer persönlichen Steuerberatung.
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*Bitte nutzen Sie für die Bestellung einen aktuellen Browser - wir empfehlen Google Chrome.
Machen Sie Ihre Praxisverwaltungssoftware rechtzeitig “TSE-fit” und nehmen Sie unser komfortables Angebot für die Nachrüstmöglichkeit Ihrer Software an.
Die Praxissoftware ARThE ist bereits für die Nachrüstung der TSE-Lösung des Anbieters ETRON vorbereitet. Die Cloud-Lösung ist eine Möglichkeit für ARThE-Nutzer Ihre Software an eine TSE anzubinden. ARThE-Nutzer finden alle Informationen dazu und das TSE-Angeobt unter: www.etron.de/arthe Hier finden Sie auch sämtliche Informationen und Details zum TSE-Angebot.
Software und Services aus einer Hand? Um Ihre Praxis für alle aktuellen und zukünftigen Anforderungen, wie TSE, eRezept oder Telematikinfrastruktur optimal vorzubereiten, bieten wir Ihnen gerne einen Wechsel zur Praxissoftware azh TiM an. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter heilmittel@noventi.de.
FAQs TSE Technische Sicherheitseinrichtung
Im Folgenden finden Sie Informationen bezüglich der Anbindung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) Ihrer Praxissoftware azh TiM und prothea:
Sofern im jeweiligen Einzelfall Fragen oder Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Verpflichtung zur Nachrüstung einer TSE bestehen sollten, regen wir an, dass Sie diese und das weitere Vorgehen mit Ihrem persönlichen Steuerberater abstimmen.
Die TSE ist eine externe, durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierte Komponente, welche die Kassenvorgänge aus der Praxissoftware entgegennimmt, verschlüsselt, eine Signatur erzeugt, die Transaktion speichert und einen Code zurück an die Praxissoftware sendet. Der Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll (Journal) gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a definiert unter 1.2 die in § 1 Satz 1 der KassenSichV genannten „elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen“ als für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen und deren Abrechnung spezialisierte elektronische Aufzeichnungssysteme mit „Kassenfunktion“.
Aufgrund verschiedener Faktoren gab und gibt es unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Übergangsfristen, welche nunmehr am 31.03.2021 enden.
Unabhängig davon gilt die Belegausgabepflicht für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz b1 Satz 1 AO ab dem 01.01.2020. 1 Satz 1 AO ab dem 01.01.2020.
Ab 01.04.2021 ist eine TSE-Anbindung Pflicht!
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt.
Mit der KassenSichV wird gefordert, dass elektronische Aufzeichnungssysteme, sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen, grundsätzlich ab dem 1. Januar 2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen wurden entsprechende Übergangsfristen eingeräumt, welche nunmehr zum 31.03.2021 enden.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Systeme mit „Kassenfunktion“ an eine TSE anzubinden. Da Ihre Praxissoftware (azh TiM / prothea) die Abwicklung von Bezahlvorgängen ermöglicht, ist von einer solchen Kassenfunktion auszugehen, welche eine TSE-Anbindung notwendig macht.
Ihre Praxissoftware ist bereits für die Nachrüstung der TSE-Lösung aus dem Hause EPSON vorbereitet.
Dabei handelt es sich um einen speziellen USB-Stick mit entsprechender Software und Zertifikat, der bei Ihrem Computersystem an einem USB-Port angesteckt und anschließend durch Ihre Software (azh TiM / prothea) angesteuert wird. Alle Zahlungsvorgänge (auch ECash) werden dann automatisch auf den Stick gespeichert und dienen dem Finanzamt für etwaige Prüfungszwecke.
Hinweis: Alle wichtigen Informationen zur Anpassung von azh TiM und prothea an TSE finden Sie in den azh TiM Versionshinweisen bzw. in unserer prothea Anleitung.
Ihre Software (azh TiM / prothea) übernimmt die Ansteuerung der TSE, d.h. Konfiguration, Kommunikation und Verarbeitung der durch die TSE generierten Daten/Signaturen. Weiterhin stellen azh TiM und prothea einen standardisierten Export der auf der TSE gespeicherten Information bereit.
Um die TSE-Funktion in Ihrer Software (azh TiM / prothea) nutzen zu können, müssen Sie zunächst die TSE-Anbindung als zusätzliche Leistung bei uns bestellen.
Die Auslieferung des TSE-Sticks an Sie erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage ab Bestellung.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen die TSE-Anbindung zu einem sehr attraktiven Preis und mittels einer komfortablen Selbstinstallation (inkl. ausführlicher Dokumentation) anbieten können. Optional übernehmen wir für Sie, gegen Gebühr, die Einrichtung auch per remote-access.
Brauchen Sie mehr Informationen zu zukunftssicherer Praxissoftware? Wir beraten Sie gerne!
Susanne Schneider
Seit 2014 ist die Marketing Managerin bei der NOVENTI im Markt Sonstige Leistungserbringer tätig. In enger Abstimmung mit dem Kundenservice, der Produktentwicklung und den Markt- und Kassenreferenten bereitet Susanne Schneider relevante Informationen und Beiträge für die unterschiedlichen Berufsgruppen auf.
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